In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1898b für den Bereich der Siedlung Harthof Nord gebilligt worden.
Die Siedlung Harthof war zunächst in den Jahren 1939 bis 1945 und später 1951 bis 1957 errichtet worden. Zum südlichen Bereich der Siedlung Harthof war im November 2005 der Teilbebauungsplan Nr. 1898a in Kraft getreten, der entsprechend dem Aufstellungsbeschluss Nr. 1898 aus dem Jahr 2001 eine schrittweise Erneuerung und Nachverdichtung der ganzen Siedlung Harthof ermöglichen soll.
Der Bebauungsplan Nr. 1898b für den Nordteil der Siedlung Harthof sieht eine entsprechende Möglichkeit der schrittweisen Erneuerung und Nachverdichtung in dessen Umgriff vor. Anstelle der vorwiegend bestehenden zwei- und dreigeschossigen Bebauung soll danach künftig eine Bebauung mit vier und fünf Vollgeschossen möglich sein.
Im Zentrum soll im Bereich von vorgesehenen Mischgebieten bzw. Allgemeinen Wohngebieten eine Bebauung möglich sein, die auch der Nahversorgung des Gebietes dienen kann, insbesondere in zwei für Einzelhandel festgesetzten Bereichen. Der Großteil der Siedlung soll, neben Allgemeinen Grünflächen und zwei Kindertageseinrichtungen, die Schaffung von Wohnraum über Allgemeine und Reine Wohngebiete ermöglichen. Hinsichtlich der Wohnnutzung wird eine Verdreifachung der aktuellen Geschossfläche auf zirka 121.900 Quadratmeter ermöglicht. Dadurch kann mit künftig möglichen zirka 1.340 Wohnungen eine Mehrung um rund 530 Wohnungen erfolgen.