In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung ist der Eckdatenbeschluss zur Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs östlich der Hochmuttinger Straße, nördlich der Herbergstraße und westlich der Paul-Preuß-Straße gefasst worden.
Die DEMOS Wohnbau GmbH, die HI Wohnbau GmbH und die WOWOBAU
Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigen, in Kooperation mit der Landeshauptstadt München am nördlichen Stadtrand Münchens im oben genannten Bereich ein neues Wohnquartier mit den zugehörigen Freiraumnutzungen sowie den sozialen Infrastruktureinrichtungen zu entwickeln. Im Februar hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2106 beschlossen. Um die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden und die Zielvorstellungen der vorliegenden Planung zu diskutieren, fand am 3. März 2016 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung statt. Im Wettbewerbsgebiet soll ein Wohnstandort mit hoher städtebaulicher und ökologischer Qualität und eigener Identität in kompakter, flächenschonender Bauweise im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung entstehen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet in Form von Geschosswohnungen und verdichtetem Reihenhausbau sowie zwei integrierte Kindertagesstätten, zuzüglich der Geschossfläche, die für die Errichtung der sozialen Infrastruktur erforderlich sein wird. Damit könnten rund 500 bis 600 Wohnungen für zirka 1.200 bis 1.400 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung soll dabei zur Bestandsbebauung einen städtebaulich verträglichen Übergang schaffen. Zur Mitte des Gebietes ist eine Anhebung der Gebäudehöhen denkbar. Das städtebaulich verträgliche Nutzungsmaß soll unter Berücksichtigung der besonderen Ortsrandlage und Nähe zum Ortskern Feldmoching im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs ermittelt werden. Im Planungsgebiet sind zwei Kindertageseinrichtungen erforderlich. Daneben soll auch die Integration von Ladenflächen für mehrere kleinflächige Betriebe der Nahversorgung ermöglicht werden, um die Versorgung der künftigen Wohnbebauung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Für den Norden des Planungsgebietes ist eine übergeordnete öffentliche Grünverbindung als Ortsrandeingrünung vorgesehen. In Nord-Süd-Richtung ist im Sinne der Darstellung des Flächennutzungsplans eine öffentliche Grünfläche im Planungsgebiet vorzusehen, die den Landschaftsraum im Norden mit der öffentlichen Grünfläche an der Herbergstraße und der stark durchgrünten Schaarschmidtstraße verbindet. Die Kinderspielflächen in der öffentlichen Grünfläche an der Herbergstraße sollen erhalten bleiben. Am nördlichen Rand des Planungsgebietes soll in wohnverträglicher Lage ein Bolzplatz ohne zeitliche und altersbezogene Beschränkung vorgesehen werden.