Die Firma Osram hat ihren Firmensitz in den Münchner Norden verlagert, sodass der Standort an der Hellabrunner Straße städtebaulich neu geordnet und zu einem Wohngebiet mit rund 420 Wohnungen umgestaltet werden kann.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 27. April 2016 beschlossen, für das Gebiet Candidstraße (südlich), Hellabrunner Straße (östlich), Salierstraße (westlich) den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2088 aufzustellen. Der alte Bebauungsplan Nr. 10b soll geändert werden. Gemäß dem Wettbewerbsergebnis wird das Bauleitplanverfahren ohne Erhalt des Osram-Gebäudes fortgeführt. Maßgeblich hierfür war auch, dass die vertiefte Betrachtung des Osram-Hauses zeigte, dass selbst im Falle eines weitestgehenden Erhalts nur zirka 35 Prozent des Originalbestandes des Gebäudes erhalten werden könnten.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 4. mit 18. Juli an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a, von Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr,
-bei der Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Giesing, Deisenhofener Straße 20 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Entwicklung eines Wohnquartiers mit zirka 420 Wohneinheiten mit Grün- und Freiflächen und einem Kindertageseinrichtungsangebot - Erschließung des Areals über die Salierstraße und über die Hellabrunner Straße
- gute räumliche Zuordnung der Grün- und Freiflächen sowie die Verknüpfung mit dem Erholungsraum der Isarauen.
Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:
- Durch die Öffnung des ehemaligen Firmengeländes von Osram ist eine Durchwegung zur Isar möglich.
- eine Zunahme der begrünten Fläche im Quartier durch die Neugestaltung des Planungsgebietes.
- Durch die geschlossene Bebauung entlang des Mittleren Ringes wird auch ein Lärmschutz für die Bestandsbebauung generiert.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.