Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in seiner gestrigen Sitzung wesentliche Erleichterungen für den bezahlbaren Wohnungsbau beschlossen, indem er den Stellplatzschlüssel im geförderten Mietwohnungsbau weiter reduziert hat und so eine Flexibilisierung ermöglicht. Insbesondere für den Neubau dieser Wohnungen werden künftig, in Abhängigkeit von den jeweiligen Förderprogrammen im Mietwohnungsbau, Stellplatzschlüssel von 0,8 Stellplätzen bis hin zu 0,3 Stellplätzen je Wohnung angewendet.
Darüber hinaus wird der Stellplatzschüssel im Wohnungsbau künftig auch in allen Fällen reduziert, in denen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Bauherrn ein sogenanntes Mobilitätskonzept vorgelegt wird; also ein Konzept, das den bewussten Verzicht auf den Besitz eines Kraftfahrzeugs fördert. Je nach der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Mobilitätskonzeptes ist dann ebenfalls ein Stellplatzschlüssel von 0,8 Stellplätzen bis hin zu 0,3 Stellplätzen je Wohnung möglich.
In Anbetracht des Ziels, mehr Anreize für den Wohnungsbau auch durch Nachverdichtungen im Bestand zu schaffen, hat der Ausschuss für Stadtplanung zudem beschlossen, die ermäßigten Ablösebeträge für den Dachgeschossausbau nunmehr auch in Fällen der Neuerrichtung des Daches sowie bei Aufstockungen anzuwenden.