Wohnen für Alle Belegung der neu zu schaffenden Wohnungen
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 14.4.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 14.4.2016 führen Sie Folgendes aus:
„München braucht dringend Wohnraum. ALFA unterstützt das Sofortpro- gramm ‚Wohnen für alle‘. In München warten rund 10.000 Bürger auf eine Sozialwohnung, viele Tausend werden durch die Flüchtlingskrise hinzukom- men. Um den sozialen Frieden nicht zu gefährden, darf es auf keinen Fall zu einer Konkurrenzsituation zwischen Münchnern und Flüchtlingen um den knappen Wohnraum kommen.
In der Vollversammlung vom 16.3.2016 antwortete Frau Meier auf die Frage von Herrn Stadtrat Wächter zum Thema Konkurrenzsituation bei der Belegung der neu zu bauenden Wohnungen wie folgt: ‚Offen ist die Frage der Belegung der Sozialwohnungen. Herr Podiuk hat darauf hingewiesen, dass sich das Verfahren geändert hat. Dennoch kön- nen wir ein Stück weit Rücksicht auf die Frage des Verbleibs in München nehmen. Natürlich erfolgt die Vergabe nach den üblichen Dringlichkeits- punkten. D.h. ein Flüchtling, der die Anerkennung erhalten und damit Zu- gang zum Wohnungslosensystem hat, muss sich genauso hinten anstellen wie jeder andere.
Bei besonders belastenden Situationen wie Familie, Krankheit oder Überenge wird genauso verfahren wie mit deutschen oder auf der Liste befindlichen Familien. ...Damit ist nicht die Mischung Flüchtlinge und Nicht-Flüchtlinge gemeint, sondern die Mischung Familien und Alleinste- hende...‘
Dagegen wurde laut dem Artikel ‚Welle der Ablehnung‘ in der SZ vom 9.4.2016 vom Wohnungsamt Folgendes ausgeführt:
‚Einziehen sollen zur Hälfte Azubis, Studenten oder Geringverdiener, zur Hälfte alleinstehende und anerkannte Flüchtlinge – letztere ‚handverlesen‘. (...) Denn man wolle ‚sehr motivierte Leute‘ hier haben, damit die Integra- tion klappt. Zur Unterstützung soll es im Gebäude eine sozialpädagogische Fachkraft geben.‘ Hier wurde auch explizit nicht von Familien und Kranken gesprochen, sondern im Gegenteil von potentiellen Leistungsträgern.“
Zu Ihrer Anfrage vom 14.4.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:Frage 1:
Wie passen die Aussagen von Frau Meier und dem Wohnungsamt zusam- men?
Frage 2:
Wie konkret und in welcher Zusammensetzung soll die Belegung erfolgen?
Antwort:
Für die Vergabe der Wohnungen kommen alle Haushalte in Betracht, die über eine gültige Registrierung für geförderten Wohnraum verfügen („Wohnen für Alle“). Wichtigstes Ziel bei der Belegung ist die Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen. Deshalb werden keine Wohnanlagen gebaut, die ausschließlich mit nur einer Zielgruppe belegt werden (z.B. nur anerkannte Flüchtlinge). Die Belegung erfolgt vielmehr gemischt.
Ein Teil der Wohnungen wird auf der Online-Wohnungsplattform „Soziales Wohnen Online“ (SOWON) angeboten, die voraussichtlich im Oktober 2016 für Wohnungssuchende startet.
Alle registrierten Haushalte können sich auf diese Wohnungen bewerben.
Es ist geplant, die weiteren Wohnungen im Rahmen einer Belegungskommission zu vergeben. Die Mieterinnen und Mieter werden mit dem Ziel ausgewählt, eine ausgewogene Mischung im Quartier sicherzustellen. Hierbei wird neben der sozialen Dringlichkeit auch auf Aspekte wie Nationalität, Alter, unterschiedliche Einkommensgruppen sowie Genderaspekte geachtet.