Jugendspielmöglichkeiten Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Heide Rieke, Jens Röver und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 23.3.2016
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Sie beantragen die Vorlage einer Planung, die an möglichst vielen Orten im neuen Stadtbezirk Freiham ein lautes Jugendspiel ermöglicht. Gemäß Ihren Ausführungen wären an einigen Orten in Freiham gute Spielmöglichkeiten für Jugendliche vorgesehen. Allerdings wäre lautes Jugendspiel aufgrund des schmalen Grünbands und anderer Hindernisse nicht überall möglich. Sie fordern die Stadtverwaltung deshalb auf, Ideen zu entwickeln, in Freiham wohnortnah lautes Jugendspiel zu ermöglichen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da der von Ihnen gestellte Antrag eine Realisierung der Bebauung umfasst – also den Vollzug der bereits erfolgten Planung. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich kann Ihnen im Ergebnis Folgendes mitteilen:
Ihr Ziel, lärmintensive Spielangebote anzubieten, aber spätere Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist auch unser Ziel. Der neue Stadtteil Freiham soll viele hochqualitative Wohnungen bieten. Ergänzend sollen im öffentlichen Raum deshalb Spielangebote für alle Altersgruppen und Geschlechter geschaffen werden. Nahezu alle Grün- und Freiflächen sind als nutzbarer Spiel- bzw. Freizeitraum konzipiert.
Im Weiteren verweise ich auf die Anlage 2, die das Kapitel 3.6 der Rahmenplanung zu den Spielräumen darstellt.
Die Zielsetzung in Freiham nicht nur Kindern, sondern auch Jugendlichen und Älteren alters- und genderspezifische Spielangebote zu ermöglichen, ist bereits in der Planung berücksichtigt.
Sowohl auf der Ebene der Strukturplanung wie auch auf der Ebene des Bebauungsplans hat das Thema Eingang gefunden. Dies betrifft insbesondere die lärmintensiven Spielangebote (z.B. Bolzplatz, Skater-, Streetball-platz), die strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, die bei der Planung zwingend zu berücksichtigen sind. Gemäß der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) dürfen in allgemeinen Wohngebieten (WA) die Schallwerte tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) nicht überschreiten. Ein Angebot für lautes Spielen im Wohnumfeld oder gar direkt in einer Wohnanlage ist damit kaum möglich. Entsprechend wurden „laute Spielräume“ in Lagen vorgesehen, die zum Beispiel zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut erreichbar sind. Die genauen Lagen können dem beiliegenden Plan (Anlage 1) entnommen werden. Diese Lösung unterstützt die Mobilität und Selbständigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Im Einzelnen sind folgende Anlagen geplant bzw. werden erhalten:
Die bestehende Skater-Anlage und der Bolzplatz an der Wiesentfelser Straße werden erhalten und aufgewertet.
Der bestehende Bolzplatz südwestlich des Hörweg/Freihamer Weg wird verlagert, zunächst temporär in den nördlichen Bereich des 2. Realisierungsabschnitts Freiham Nord und anschließend dauerhaft in den Landschaftspark.
Im 1. Realisierungsabschnitt Freiham Nord werden mehrere fußläufig gut erreichbare Flächen für lautes Jugendspiel errichtet. Eine neue Anlage für Skater wird im Sportpark (GB 6: Gemeinbedarfsfläche Sportpark) entstehen. Hier wird es auf fast 10 ha ein umfangreiches Sportangebot, mit unter anderem mehreren Sportplätzen sowie Wiesenflächen zum freien Aneignen, geben. Die weiteren Anlagen werden sich künftig sowohl westlich des Jugendtreffs am Hörweg (GB 2: Gemeinbedarfsfläche Jugendfreizeiteinrichtung) wie auch an der Schnittstelle Grünband und Grünfinger befinden. Diese Flächen sind als „Spielbereiche“ festgesetzt und halten die erforderlichen Abstände zu der angrenzenden bestehenden bzw. neu geplanten Wohnbebauung ein. Sofern nötig, wurden im Bebauungsplan die erforderlichen Maßnahmen auch festgesetzt, damit die gesetzlichen Immissionswerte an den relevanten Stellen eingehalten werden können. Denkbar sind hier z.B. Streetball-Anlagen.
Ein Bolzplatz, eine Skateranlage oder vergleichbar lärmintensive Anlagen sind ausgeschlossen.
Weitere Angebote richten sich an sportliche Jugendliche und junge Erwachsene, also eine Gruppe mit hoher Mobilität, der man eine kurze Anfahrt z.B. mit dem Fahrrad zumuten kann.So bietet der künftige 55 ha große Landschaftspark auch Felder für lautes Spielen für Jugendliche. Hier sind unter anderem Beachvolleyball-Flächen und Bolzplätze denkbar.
Die Gleichstellungsstelle hat in dieser Angelegenheit um Mitzeichnung gebeten. Im Folgenden die Stellungnahme:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen stimmt dem Antwortschreiben zu und unterstützt insbesondere die Ausführung, dass die Spielangebote Freihams im öffentlichen Raum auch für alle Geschlechter genderspezifisch konzipiert werden sollen.
Dies sichert ab, dass gleichermaßen geschlechtergemischt genutzte als auch geschlechterhomogen genutzte Spiel-, Bewegungs- und Freizeitflächen, sowie informelle Spielmöglichkeiten für Mädchen und Jungen jeden Alters in die Planung mit einbezogen werden.
In den Ausführungen und Anlagen des Antwortschreibens sind als Bewegungsflächen für Jugendliche bisher mit Streetball-, Skater- und Bolzangeboten ausschließlich spezifische Flächen ausgewiesen, die sich thematisch in erster Linie an Bedarfen von Jungen orientieren.
Flächen mit Umsetzung konkreter Mädchenbedarfe oder eine mädchenspezifische Ausrichtung von Spielflächen sind aus dem Antwortschreiben bisher nicht zu entnehmen.
Eine Benennung der Flächen, die sich in ihren Angeboten auch oder spezifisch an Mädchen richten, ist – auch im Sinne von gender budgeting – zur Information des Stadtrats aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen wichtig.
Ebenso wichtig ist die Wege- und Zugangsgestaltung der Flächen für die Mädchen und jungen Frauen, u. a. unter dem Schutz- und Sicherheitsaspekt, speziell wenn die Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche weitab von der Besiedelung vorgesehen sind. Dies spielt ebenso für Jungen eine große Rolle.“
Da der Antrag sich in erster Linie auf lärmintensive Spielangebote bezieht, wurde in der Beantwortung der Schwerpunkt auch hierauf gesetzt. Die genannten Anregungen der Gleichstellungsstelle werden wir an das Baureferat weitergeben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: