Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in seiner heutigen Sitzung vorberatend beschlossen, den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) über die im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.07.2013 benannten Pilotflächen hinausgehend weiterzuführen. Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau wurde als Maßnahme gegen steigende Grundstückspreise und für einen langfristig bezahlbaren Wohnungsbau in drei Pilotprojekten mit zusammen zirka 700 Wohneinheiten erprobt. Als Standorte wurden die ehemalige Prinz-Eugen-Kaserne, die Messestadt Riem (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2065) sowie das Baufeld WA 6 der Parkstadt Schwabing ausgewählt.
Die Festlegungen und Bindungen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau führten – wie beabsichtigt – zu einer Minderung der Grundstückspreise im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. So lagen die Grundstückswerte beim KMB, je nach Lage, zwischen 35 und 50 Prozent unter den Verkehrswerten für Wohnbaugrundstücke, die ohne jegliche Bindung frei verkauft wurden.
Zwischenzeitlich wurden mit Ausnahme der Ökologischen Mustersiedlung in der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne und dem allgemeinen Wohngebiet WA 1 und WA 2 in der Messestadt Riem (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2065) alle im Beschluss vorgesehenen Flächen ausgeschrieben und vergeben; das Vorhaben im Baufeld WA 6 der Parkstadt Schwabing befindet sich bereits im Bau.
Darüber hinaus hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München weitere Flächen – wie zum Beispiel an der Carl-Wery-Straße und im Domagkpark – mit großen Flächenanteilen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau im Rahmen von Einzelfallbeschlüssen ausgewählt.
Zusammen mit den Pilotprojekten sind aktuell annähernd 1.700 Wohneinheiten im Konzeptionellen Mietwohnungsbau in Umsetzung bzw. geplant. Aufgrund der bisher anhaltend hohen Grundstücksnachfrage seitens der Bauträgerschaft und der Genossenschaften nach KMB-Flächen, wird der Konzeptionelle Mietwohnungsbau – trotz der erheblichen Bindungen – auf dem Markt gut akzeptiert und soll daher über die im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24. Juli 2013 benannten Pilotflächen hinausgehend weitergeführt werden. Die Auswahl weiterer Flächen erfolgt durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München.