Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Priorisierung bestehender und geplanter barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr beschlossen.
Barrierefreie Brücken und Unterführungen als Querungsmöglichkeiten von Bahnanlagen, Straßen, Flüssen und Bächen sind wichtige Bausteine zum Ausbau eines möglichst lückenlosen Fuß- und Radverkehrsnetzes. Durch eine Verbesserung dieser Wegenetze hinsichtlich der Barrierefreiheit soll eine möglichst früh beginnende und lange währende individuelle und selbstbestimmte Mobilität aller Menschen insbesondere zu Fuß und mit dem Fahrrad gewährleistet werden. Auf Grundlage städtebaulicher und verkehrsplanerischer Belange sowie sozialer und struktureller Kriterien wurden insgesamt 123 nicht-barrierefreie sowie geplante Fuß- und Radwegunterführungen und Brücken einem Priorisierungsverfahren unterzogen und in Prioritätsklassen kategorisiert. Ziel dabei war, Standorte für ein mehrjähriges Programm zur barrierefreien Umgestaltung bzw. zum Neubau von Fuß- und Radwegunterführungen sowie Brücken im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München zu bestimmen.
33 Standorte wurden ohne Berücksichtigung des Priorisierungsverfahrens direkt in die Prioritätsklasse 1+ eingestuft, da bereits eine vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beauftragte Planung beschlossen wurde beziehungsweise eine übergeordnete Beschlussvorlage die weitere Vorgehensweise vorgibt. Zu nennen sind hier sämtliche Querungsbauwerke aus dem Projekt Hauptbahnhof – Laim – Pasing oder Eisenbahn- oder Straßenüberführungen im Zuge des ausgewiesenen Vorbehaltsnetzes für den städtischen Wirtschaftsverkehr in München.
Priorität 1 beinhaltet 14 Standorte, die unter städtebaulichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten eine sehr hohe Bedeutung haben und für die deshalb ein dringlicher Handlungsbedarf gesehen wird. Beispielsweise die Verbreiterung der Regerbrücke, der Brücke Lauenstein-/Lincolnstraße über die S-Bahngleise sowie die Brücke über die Sylvenstein-/ Johann-Clanze-Straße.
30 Standorte sind in der Priorität 2 klassifiziert. Sie sind bei neuen Planungen, Bauvorhaben oder Entwicklungsmaßnahmen zwingend zu berücksichtigen und gegebenenfalls vorzuziehen.
Die Maßnahmen der Priorität 3 (31 Standorte) sind langfristige Maßnahmen, die zunächst zurückgestellt werden können. Dennoch sind sie bei neuen Entwicklungsmaßnahmen im Umfeld zu berücksichtigen.
15 Bauwerke wurden unter der Klasse „barrierefrei“ kategorisiert, da Alternativen (zum Beispiel Lichtsignalanlage, Überweg) unmittelbar beziehungsweise in zumutbarer Entfernung vorhanden sind.