Der Gesundheitsausschuss des Münchner Stadtrats hat sich intensiv mit der klinischen und außerklinischen Versorgungssituation rund um die Geburt in München beschäftigt. Die Referentin für Gesundheit und Umwelt, Stephanie Jacobs, stellte den Stand der Versorgung rund um die Geburt in München und den aktuellen Handlungsbedarf samt kurz- und mittelfristig zu erreichender Ziele und Maßnahmen dar: „Kurz gesagt, ist das Angebot in München qualitativ sehr gut, es muss aber quantitativ ausgebaut werden. Wir konnten bereits erreichen, dass die Krankenhäuser Schwangere nicht mehr abweisen, wenn sie selbst belegt sind, sondern Kontakt zu anderen Häusern aufnehmen. Eine bessere Vernetzung und Koordinierung der Kliniken in München ist auf den Weg gebracht; die Hebammenvor- und -nachsorgeleistungen sollen zudem ausgebaut werden.“ Außerdem wurde beschlossen den „Verein zur Förderung der selbstbestimmten Geburt“ zur Finanzierung des Umzugs und des Umbaus des Geburtshauses mit 200.000 Euro zu bezuschussen. „Damit können Schwangere auch künftig das Setting für ihre Geburt wählen“, so Jacobs. Insgesamt sind diese Maßnahmen Teil einer gesamtheitlichen Betrachtung und Planung für die medizinische Versorgung in München, um künftige gesundheitspolitisch einer nur stadtweiten auch eine stadtteilbezogene Versorgungsplanung zu ermöglichen. Dafür soll im Referat für Gesundheit und Umwelt eine eigene Einheit eingerichtet werden.
Schwangere werden nicht mehr abgewiesen: Klinische Versorgung durch Vernetzung verbessert
Die klinische Versorgung bei der Geburtshilfe hat sich bereits verbessert, weil seit 2015 fast alle Kliniken in München, viele Umlandkliniken und weitere Akteure der Versorgung rund um die Geburt in der vom Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) initiierten „AG Geburtshilfe in München“ nach Lösungswegen suchen. Diese wurde nach Bekanntwerden der Versorgungsengpässe neu gegründet. Um eine koordinierte Versorgung zu sichern, hat die AG Geburtshilfe eine gemeinsame Empfehlung und eine abgestimmte Vorgehensweise bei hoher Auslastung einer Klinik entwickelt. Die Nutzung des IVENA-EHealth-Systems wurde deutlich verbessert. (IVENA steht für „Interdisziplinärer Versorgungsnachweis“ und ist ein elektronisches Zuweisungssystem). Nun weisen die Krankenhäuser Schwangere nicht mehr ab, wenn sie selbst belegt sind, sondern nehmen den Kontakt zu anderen Häusern auf. Dabei werden soweit möglich die Wünsche der Schwangeren und Gebärenden berücksichtigt. Eine Anmeldung in mehreren Kliniken ist für die schwangeren Frauen damit nicht mehr erforderlich. Die Umlandkliniken sind mittlerweile in die Zusammenarbeit miteinbezogen, sodass insgesamt noch mehr Kreißsäle zur Verfügung stehen.
RGU hilft bei der Verbesserung der Hebammensituation
Das RGU ist bereits vielfach aktiv geworden, um die Versorgung Münchner Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt von einer Hebamme zu verbessern. So unterstützt das RGU beispielsweise die Niederlassung von Hebammen durch eine kostenlose Existenzgrün-
dungsberatung speziell für freiberufliche Hebammen (gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft), die Internet-Hebammensuche mit Kapazitätsanzeige und Informationen in sieben Sprachen zur Hebammenversorgung unter www.hebammensuche.bayern, die auch nach Stadtgebieten und Postleitzahl sortiert, und die Einführung des Modells der „Hebammensprechstunden in Mütter-/Väter-/ Familienzentren“. Dort bieten Hebammen für Frauen Vor- und Nachsorgeleistungen an, die noch oder bereits wieder Sprechstunden aufsuchen können. Die Hebammen können in diesem Modell in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit eine größere Zahl an Vor- und Nachsorgen betreuen, weil bei ihnen dann Wegezeiten entfallen und weil in einigen Familienzentren ihre eigenenKinder während der Arbeit mitbetreut werden können.
Wahlfreiheit sicherstellen: Zuschuss für Geburtshaus München
Der Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro für den Umzug des Geburtshauses München soll dieses weiterhin als wichtiges Angebot in München erhalten und helfen, die Anforderungen zum Beispiel in Bezug auf barrierefreien Zugang und Brandschutz zu erfüllen. Das Geburtshaus ermöglicht den Münchner Frauen den gesetzlichen Anspruch auf freie Wahl des Geburtsortes und ebenso auf Wunsch eine außerklinische Ausweichmöglichkeit bei Engpässen in der Geburtshilfe.
Weitere Informationen zu den „Frühen Hilfen“ unter http://bit.ly/29B8xbj und zu Fragen „Rund um die Geburt“ unter http://bit.ly/29ti4j4 Die Entscheidung des Gesundheitsausschusses muss durch die Vollversammlung des Münchner Stadtrates bestätigt werden.