Mehr Baumschutz durch Wegerückbau
Antrag Stadträtin Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 7.8.2015
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag, dass in öffentlichen Parks zum Teil kleinere Wege und Pfade, die unter großen Baumgruppen hindurchführen, zurückgebaut und in Wiesenflächen umgewandelt werden.
Sie begründen Ihren Antrag mit der Einschätzung, dass wegen der Verkehrssicherungspflicht Bäume, unter denen Wege hindurchgehen, oft massiv beschnitten werden. In der Regel führe dies zu einer Beeinträchtigung ihrer Vitalität und in der Folge zu einer kürzeren Lebensdauer. Unüberlegtes, unnötiges und fachlich falsches Schneiden bei zu späten und übertriebenen Lichtraumprofilen bzw. Schnitten an Wegen wirke oft stark schädigend auf die gesamte Vitalität von Bäumen, was letztendlich zu einer vorzeitigen Fällung führen könnte.
Sie schlagen deshalb vor, um noch mehr Bäume in ihrer vollen Vitalität und Größe erhalten zu können, den „Verkehr“ unter den Bäumen zu reduzieren. Und das ginge nur durch den Rückbau von Wegen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, da es sich bei Baumschnittarbeiten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht um Maßnahmen im Rahmen des Unterhalts handelt i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
Zu Ihrem Antrag vom 7.8.2015 teilt das Baureferat nun Folgendes mit:
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet die Landeshauptstadt München jegliche Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Das bedeutet, dass Bäume in Parks, Grünanlagen und an Straßen so gepflegt werden müssen, dass unter normalen Witterungsverhältnissen keine Äste abbrechen oder ganze Bäume umstürzen.In der Regel werfen Bäume nur sogenanntes Totholz ab, in selteneren Fällen sind bei bestimmten Baumarten auch Grünastabbrüche zu beobachten. Das Baureferat entfernt bei Baumpflegemaßnahmen deshalb in erster Linie das Totholz und auf Grund von Schädlings- oder Pilzbefall bruchgefährdete Äste. Dabei wird nicht in das lebende Gewebe eingegriffen. Schädigungen der Bäume sind dadurch ausgeschlossen.
Im Straßenraum ist darüber hinaus das sogenannte Lichtraumprofil von Bewuchs frei zu halten. Dadurch wird gewährleistet, dass der fließende Verkehr auf Straßen ohne Behinderung durch Baumkronen oder einzelne Äste erfolgen kann. Bei Straßenbäumen ist in diesem Fall ein Schnitt im Fein- und Starkastbereich nicht zu vermeiden. Wege durch Grünanlagen und Parks sind von dieser Vorschrift, entgegen Ihrer Begründung, nicht betroffen. Dort muss kein Lichtraumprofil hergestellt werden. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert die Wege nutzen können.
Gemäß der städtischen Grünanlagensatzung dienen öffentliche Grünanlagen der Allgemeinheit für Erholungs- und Freizeitzwecke einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten. Im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung ist es also – abgesehen von wenigen Ausnahmen, z. B. von Einschränkungen für das Mitführen von Hunden – erlaubt und sogar vorgesehen, dass man sich uneingeschränkt in den Grünanlagen bewegen kann. Gerade spielende Kinder erkunden gerne auch Bereiche abseits von Wegen in größeren Gehölzpflanzungen und unter Bäumen. Daher ist der Verkehrssicherungspflicht an jeder Stelle einer Grünanlage Rechnung zu tragen und sind folglich Bäume unabhängig davon, ob Wege oder Pfade unter ihren Kronen liegen, regelmäßig zu kontrollieren und festgestellte Sicherheitsmängel zu beseitigen.
Ergänzend sei noch angemerkt, dass eine Ansaat von Wiesen nach dem Rückbau von Wegen im Kronentraufbereich von Bäumen fachlich nicht befürwortet werden könnte. Wiesen finden sich am natürlichen Standort nur auf weiten Offenlandstandorten. Sie benötigen zu ihrer Entwicklung lang andauernde Besonnung. Diese Umweltbedingungen sind im Schatten größerer Baumgruppen nicht gegeben. Dort entwickeln sich, falls genügend Regenwasser den Boden erreicht, Stauden und Kräuter der Schattengesellschaften. Mehrheitlich werden diese Flächen jedoch durch Gehölze wiederbesiedelt, da die Bäume reichlich Samen bilden, die bei günstigen Bedingungen rasch auskeimen. Stauden, Kräuter und besonders Wiesenblüher haben gegen diese wuchsstarke Konkurrenz keine Entwicklungschancen. Außerdem hätte ein Rückbau von Wegen in Grünanlagen mit hoher Wahr-scheinlichkeit in vielen Fällen zur Folge, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewohnten Wegebeziehungen in Form von unerwünschten Trampelpfaden weiter nutzen bzw. neue schaffen würden. Dies ließe sich nicht wirksam verhindern.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.