Streugutdepots – Ist der Stadt der Missbrauch bekannt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 14.6.2016
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage vom 14.6.2016 führen Sie aus:
„Wie unserer Fraktion aus mehreren Quellen bekannt wurde, wurden in letzter Zeit in der Stadt des öfteren Personen beobachtet, die die Streugut- depots am Gehwegrand als Unterbringungsmöglichkeit für private Habse- ligkeiten nutzen. Offenbar werden die Schlösser der Kisten aufgebrochen und eigene Schlösser angebracht.
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Ist der LH München dieses Phänomen bekannt? Wenn ja, wie viele Depots werden derart missbraucht und in welchen Stadtteilen?
Antwort:
Im Bereich des Vollanschlussgebietes befinden sich insgesamt ca. 870 Streugutkisten. Der darin gelagerte Splitt wird im Winter für die Sicherung der Verkehrsflächen benötigt. Die Kisten sind mit einem Sicherungsbolzen verschlossen. Von der Anbringung eines Schlosses wird abgesehen, da dies den Arbeitsablauf im Winter erheblich einschränken würde. Die Wiederbefüllung der leeren Streugutkisten erfolgt im Laufe der Sommermonate. Seit Kurzem wird dabei festgestellt, dass gelegentlich Streugutkisten zur Einlagerung von Gegenständen missbraucht werden. Dies erfolgt hauptsächlich im Bereich des Hauptbahnhofes und des Gärtnerplatzes.
Frage 2:
Was wird gegen den Missbrauch der städtischen Streugutdepots unter - nommen?
Werden die bekannten Fälle juristisch verfolgt?
Antwort:
Auf Grund des Missbrauchs werden die Streugutkisten durch das Personal der städtischen Straßenreinigung verstärkt kontrolliert. Betroffene Streugutkisten werden umgehend mit Splitt befüllt, so dass eine Fremdnutzung nicht mehr möglich ist. Da die Streugutkisten bei der Nutzung nichtbeschädigt werden, liegt keine Sachbeschädigung vor. Die Unterbringung von privaten Habseligkeiten in Streugutkisten stellt den Tatbestand einer Gebrauchsanmaßung dar. Dies ist in diesem Fall gemäß deutschem Strafrecht kein Straftatbestand.
Frage 3:
Ist die Polizei in die bekannten Fälle involviert? Was passiert mit den auf- gefundenen Gegenständen? Um welche Art Gegenstände handelt es sich überwiegend?
Antwort:
Die Polizei wurde durch die städtische Straßenreinigung informiert. Nach Absprache mit der Polizei werden die vorgefundenen Gegenstände, es handelt sich zumeist um Pfandflaschen und gebrauchte Kleidungsstücke, als Abfall entsorgt.
Frage 4:
Wie schätzt die Stadt die Gefahr ein, dass die offenbar leicht zugänglichen Streugutkisten als Lager für Gefahrenstoffe (schlimmstenfalls sogar für An- schläge) missbraucht werden?
Wie kann diese Gefahr unterbunden werden?
Antwort:
Bisher wurden nur Pfandflaschen und Kleidungsstücke vorgefunden. Derzeit werden alle Streugutkisten komplett mit Splitt aufgefüllt. Somit wird ein Missbrauch unterbunden.