„Flüchtlinge“ zahlen keinen Mitgliedsbeitrag – gängige Praxis bei Münchner Vereinen?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 19.1.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 19.1.2016. Die Verzögerung in der Behandlung bitte ich zu entschuldigen. Dies resultiert aus der Einbindung verschiedener Organisationen wie z.B. den Bayerischen Landes-Sportverband.
Frage 1:
Inwieweit gibt es ggf. eine städtische Direktive, Empfehlung o.ä., der zu- folge Asylbewerber bzw. „Flüchtlinge“ in Münchner Vereinen, insbeson- dere Sportvereinen, grundsätzlich als Mitglieder von Beitragszahlungen befreit sein sollen?
Antwort:
Es existiert keine städtische Direktive, Empfehlung o.ä.. Zudem genießen Sportverbände und -vereine den grundgesetzlichen Schutz der Verbandsautonomie (Art. 9 GG.). Wesentlich für die Autonomie der Verbände ist das Recht, die eigenen Angelegenheiten durch privatrechtliche Satzungen und Ordnungen selbst zu gestalten. Die Landeshauptstadt München kann folglich dem Sport daher keine verbindlichen Regeln bzw. Direktiven vorgeben.
Frage 2:
Welche Kenntnis hat die Stadt davon, in welchem Umfang Asylbewerber bzw. „Flüchtlinge“ als Mitglieder in Münchner Vereinen, insbesondere Sportvereinen, von Mitgliedsbeiträgen befreit sind?
Antwort:
Dem Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Sport liegen keine Angaben vor. Von Vereinen gibt es allerdings gelegentlich Hinweise darauf, dass Beitragsfreiheit gewährt wird.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.