Ab Montag, 25. Juli, erhebt die Kommunale Verkehrsüberwachung in der Sendlinger Straße Verwarnungsgeld bei Verstößen gegen das Einfahrtsverbot. Die Überwachung der neuen Fußgängerzone unter normalen Bedingungen beginnt. Das Verwarnungsgeld beträgt:
-15 Euro für die Benutzung des Fußgängerbereichs durch Radfahrerinnen und Radfahrer
-20 Euro für die Benutzung des Fußgängerbereichs durch Kraftfahrzeuge -30 Euro für das Parken im Fußgängerbereich
-75 Euro für die Benutzung des Fußgängerbereichs durch Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Das Kreisverwaltungsreferat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und um die Beachtung der neuen Regeln.
Am 1. Juli startete der Pilotversuch „Fußgängerzone Sendlinger Straße“, der zunächst ein Jahr dauern soll. Die Münchnerinnen und Münchner wurden in den ersten drei Wochen von der Kommunalen Verkehrsüberwachung zunächst schwerpunktmäßig über die neue Situation informiert und aufgeklärt. Verwarnungsgeld wurde in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen erhoben.