Fahrten zu Deutsch- und Integrationskursen ermöglichen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste)
vom 22.10.2015
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen für Flüchtlinge, die Deutsch- bzw. Integrationskurse besuchen, die Bewilligung von zusätzlichen Streifenkarten für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vor neun Uhr. Es handelt sich hierbei um die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also eine laufende Angelegenheit der Verwaltung. Eine beschlussmäßige Behandlung des Antrags ist daher nicht angezeigt.
Bereits die Leistungen nach dem AsylbLG enthalten im Betrag für das soziokulturelle Existenzminimum bei z.B. alleinstehenden Flüchtlingen einen Betrag von derzeit 25,15 Euro für Kosten des Nahverkehrs, aus dem Fahrten zu Deutsch- bzw. Integrationskursen nach der Intention des Gesetzgebers zu finanzieren sind.
Hierzu kann jede bzw. jeder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG einen München-Pass erhalten, mit dem anstelle der erst ab neun Uhr geltenden IsarcardS pro Monat z.B. bis zu 15 preisreduzierte Single-Tageskarten Innenraum für 2,10 Euro pro Ticket an den Kassen der Sozialbürgerhäuser oder des Amtes für Wohnen und Migration erworben werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Asylsozialbetreuung informieren die Flüchtlinge über diese vergünstigten Fahrmöglichkeiten.
Eine darüber hinausgehende Förderung von Flüchtlingen ist derzeit nicht beabsichtigt. Zu Recht würde sich dann die Frage stellen, warum nicht auch vergleichbar bedürftige oder förderwürdige Zielgruppen ähnliche Vergünstigungen erhalten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.