Fahnen mit Davidstern bei Pegida Veranstaltungen
Anfrage Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 9.3.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 6.10.2015 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Bei Demonstrationen und so genannten Spaziergängen von Pegida am Odeonsplatz werden von Teilnehmern Fahnen mit dem Davidstern getra- gen. Mit dieser Symbolik soll nach außen eine Nähe zu Israel und wohl zum jüdischen Bevölkerungsteil der Stadt demonstriert werden. Ange- sichts der ständigen antisemitischen Äußerungen von Pegida Veranstaltern ist dies unglaublich widersprüchlich und soll wohl von der tatsächlich juden- feindlichen Haltung ablenken. Ende Februar wurde auf der Internetseite von Pegida Bayern eine Abbildung von Angela Merkel mit einer Mütze mit Davidstern – Symbolik gezeigt. Nachdem dies in den Medien thematisiert wurde, haben die Vertreter von Pegida die David Sterne durch EU – Sterne ersetzt. Allerdings mit dem Hinweis auf die Vermutung stark polnisch – jü- discher Wurzeln der Bundeskanzlerin und einem weiteren Hinweis, dass es völlig unwichtig sei, welche unbekannten Mächte im Hintergrund viel- leicht die Fäden zögen.
Bei einer Pegida Veranstaltung im Herbst des letzten Jahres stellte ein Sprecher von Pegida tatsächlich die Behauptung auf, dass die Flüchtlinge muslimischen Glaubens von den Juden im Nahen Osten zur Flucht ange- stachelt würden, weil die ‚Asyl-Industrie‘ in jüdischer Hand – namentlich Familie Rothschild – sei und so die Juden davon finanziell profitierten. Es ist kaum zu glauben, dass heute Antisemitismus im Netz und auf den Plät- zen Münchens so offen gezeigt werden kann und darf. Es ist unglaublich zynisch, wenn diese wohl antisemitisch eingestellten Menschen Fahnen mit Davidsternen tragen. Die Möglichkeiten, dieses zu unterbinden, sollten umfassend geprüft werden.“
Zur umfassenden Beantwortung Ihrer Fragen haben wir das Polizeipräsidium München, die Staatsanwaltschaft München I und die Botschaft des Staates Israel in Berlin eingebunden. Zusammenfassend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:Frage 1:
Welche Möglichkeiten hat das Kreisverwaltungsreferat, bei der Genehmi- gung von Veranstaltungen für Pegida das Tragen von Fahnen mit Davidstern zu untersagen?
Antwort:
Der Gebrauch der israelischen Staatsflagge ist in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Dementsprechend besteht für das Kreisverwaltungsreferat grundsätzlich keine Möglichkeit, das Tragen von Fahnen mit Davidstern im Rahmen der Pegida-Versammlungen zu untersagen.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn beim Tragen der Flagge ein Straftatbestand erfüllt würde.
Frage 2:
Könnte angesichts antisemitischer Einstellungen von Teilnehmern an die- sen Veranstaltungen das Tragen von Fahnen mit jüdischer Symbolik als Volksverhetzung geahndet werden?
Antwort:
Während der Versammlung ist grundsätzlich die Polizei als Versammlungsbehörde sowie insbesondere auch als Strafverfolgungsbehörde zuständig. Es ist uns nicht bekannt, dass diesbezüglich derzeit ein Strafermittlungsverfahren anhängig ist. Die Staatsanwaltschaft München I teilte uns auf Anfrage mit, dass zu allgemeinen Rechtsfragen außerhalb eines Ermittlungsverfahrens keine Stellung genommen wird.
Letztendlich ist die Frage, ob der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist oder nicht abhängig vom Einzelfall und kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. Diese Einschätzung obliegt den Strafverfolgungsbehörden.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten haben Vertreter des israelischen Konsulats das Tra- gen von israelischen Flaggen zu untersagen?
Antwort:
Nach Auskunft der Botschaft des Staates Israel gibt es keine Möglichkeit, das Tragen von israelischen Flaggen zu untersagen. Es gelten die unter Frage 1 und 2 genannten Maßgaben.