„Willkommenskultur“ beenden – Bau weiterer „Flüchtlings“- Unterkünfte unverzüglich einstellen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 11.5.2016
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen Folgendes:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM stoppt mit sofortiger Wirkung alle Pla- nungen und Maßnahmen zur Errichtung weiterer ‚Flüchtlings‘- und Asylan- tenunterkünfte in München.“
und begründen dies wie folgt:
„Als Reaktion auf die – ohne jede Mitwirkung der deutschen Politik – zu- rückgehenden Zahlen von ‚Flüchtlingen‘ und Asylbewerbern hat die bayeri- sche Staatsregierung kürzlich die Regelung getroffen, dass Kommunen, die finanzielle Verpflichtungen für die Errichtung von Unterkünften einzugehen beabsichtigen, sich künftig vorab mit der Bezirksregierung abstimmen und eine Freigabe einholen müssen.
Die LHM möchte trotz dieser ‚Notbremse‘ des Freistaats und trotz ab- nehmender ‚Flüchtlings‘-Zahlen an der Errichtung weiterer Unterkünfte im Stadtgebiet festhalten. Konkret geht es um 25 vom Münchner Stadt- rat – gegen die Stimme der BIA – beschlossene Objekte mit insgesamt rund 7.200 Unterbringungsplätzen. Das Sozialreferat argumentiert, dass teilweise bereits Mietverträge durch das Kommunalreferat abgeschlossen, Baufaufträge vergeben und/oder Zuschläge für den Betrieb erteilt worden seien. Bei einem Stopp der einschlägigen Planungen seien Schadenersatz- forderungen zu befürchten; außerdem würden weiterhin Unterbringungs- möglichkeiten gebraucht.
Unabhängig von der Kostenfrage ist die Errichtung immer neuer Asylanten- und ‚Flüchtlings‘-Unterkünfte für die LHM auch ein politisches Bekenntnis zur sogenannten ‚Willkommenskultur‘. Diese wird von praktisch allen im Münchner Rathaus vertretenen Parteien und Gruppierungen mit Ausnahme der Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) als vorrangiges politisches Ziel betrachtet und schlägt sich in mittlerweile 25 sogenannten ‚Standortbe- schlüssen‘ zur Unterbringung von ‚Flüchtlingen‘ und Asylbewerbern nieder. Zahlreiche der dort dokumentierten Unterbringungsmaßnahmen sind ange- sichts zurückgehender Zugangszahlen inzwischen obsolet.In einer wachsenden Zahl europäischer Länder wird die Politik der offenen Grenzen mit ihren unvermeidlichen Nebenwirkungen wie steigender Ter- rorgefahr, importierter Kriminalität etc. inzwischen abgelehnt. Eine europa- weit wachsende Zustimmung für EU- und zuwanderungskritische Parteien und Gruppierungen ist Ausdruck dieses Trends, der sich den berechtigten Sorgen vieler Menschen verdankt.
Auch für bundesdeutsche ‚Willkommens‘-Politiker wäre es hoch an der Zeit, der Realität und einer sich rasant ändernden Stimmungslage end- lich Rechnung zu tragen. Dabei können durchaus auch auf kommunaler Ebene weithin sichtbare Signale ausgesandt und durch adäquates Verwal- tungshandeln untermauert werden. Ein sofortiger Stopp aller Planungen und Maßnahmen zur Errichtung weiterer Asylanten- und ‚Flüchtlings‘-Un- terkünfte wäre in diesem Kontext eine klare Ansage. Sie würde bei der Münchner Stadtbevölkerung, die tagtäglich mit den Folgen der Massenzu- wanderung konfrontiert ist, auf breite Zustimmung stoßen.“
Bei den Planungen und Maßnahmen zur Errichtung von Unterkünften, mithin beim Vollzug von Beschlüssen des Stadtrates, sowie bei der Vorbereitung von Vorlagen für den Stadtrat mit Vorschlägen zu Standorten, handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Inhaltlich kann ich Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Die Landeshauptstadt München wird weiterhin flexibel auf Änderungen bei den Zugangszahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern reagieren und in Abstimmung mit den staatlichen Stellen das dafür Notwendige veranlassen. Sofern bereits vom Stadtrat beschlossene Standorte nicht mehr notwendig oder neue Standorte erforderlich sein sollten, wird die Verwaltung die entsprechenden Vorschläge dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.