„JobErfolg-Preis“ 2015 für die LHM – Wir wollen es genauer wissen
Anfrage Stadtrat Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 3.5.2016
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Auf Ihre Anfrage vom 03.05.2016 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Am 03.12.2015 wurde die Landeshauptstadt München mit dem Preis ‚JobErfolg – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz‘ in der Kategorie Öffentlicher Dienst ausgezeichnet. Dazu möchten wir noch recht herzlich gratulieren! Im Hinblick auf die Entwicklung bei Neueinstellung von Men- schen mit Behinderungen (MmB) bei der Stadt München habe ich noch einige Fragen. Menschen mit Behinderung, die bereits bei der Stadt be- schäftigt sind, sind meist sehr zufrieden mit der Unterstützung von Seiten der Arbeitgeberin und fühlen sich gut integriert. Ungleich schwieriger ist die Situation aber offenbar für Menschen mit Behinderungen, die gerne bei der LHM arbeiten möchten und sich deswegen um einen Arbeits-, Ausbil- dungs- oder Praktikumsplatz bei der LHM bemühen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich und beantworte die aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Während private Arbeitgeber nach freiem Ermessen über die Art und Weise der Personalauswahl entscheiden können, keinen Dokumentationsverpflichtungen unterliegen und deren Auswahlentscheidungen gerichtlich nur auf Verstöße gegen das AGG-Recht und das Schwerbehindertenrecht überprüft werden können, müssen Auswahlentscheidungen des öffentlichen Dienstes gemäß den gerichtlich umfassend überprüfbaren Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG erfolgen. Danach hat jede/r Deutsche ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Art. 33 Abs. 2 GG hat auch das Ziel Vetternwirtschaft, Korruption und versteckte Diskriminierungen bei der Vergabe öffentlicher Ämter zu verhindern. Personalauswahlentscheidungen des öffentlichen Dienstes müssen daher unter strikter Beachtung des Leistungsgrundsatzes, des Transparenzgebots und der Chancengleichheit erfolgen. Dies bedingt ein streng formalisiertes und umfassend dokumentiertes Auswahlverfahren.Jede veröffentlichte Stellenausschreibung enthält folgenden Zusatz: „Die Landeshauptstadt München fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.“
Frage 1:
Wie viele MmB bewarben sich 2014 und 2015 bei der LHM auf einen Ar- beitsplatz?
Antwort:
Will ein Bewerber seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei der Behandlung seiner Bewerbung berücksichtigt wissen, so hat er den Arbeitgeber über seine Schwerbehinderteneigenschaft regelmäßig im Bewerbungsschreiben selbst unter Angabe des GdB, ggf. einer Gleichstellung zu informieren. Bewerber/innen mit GdB > 50 bzw. GdB < 50 und Gleichstellung werden nachfolgend als Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung aufgeführt. Bewerberinnen und Bewerber mit GdB < 50 und keiner Aussage zur Gleichstellung werden nicht gesondert erfasst.
Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Angabe. Daher ist bei den Bewerbungszahlen mit einer der Arbeitgeberin nicht bekannten „Dunkelziffer“ zu rechnen:
2014 bewarben sich stadtweit im Rahmen von Ausschreibungsverfahren 191 externe Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schwerbehinderung angaben. 2015 waren es 283 externe Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schwerbehinderteneigenschaft im Rahmen der Bewerbung angaben.
Frage 2:
Wie viele MmB wurden hiervon zu einem Bewerbungsgespräch eingela- den?
Antwort:
Da schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber auf Grund gesetz-
licher Vorgaben des § 82 SGB IX grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind, außer wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, wird diese Zahl unsererseits nicht erhoben.Frage 3:
Wie viele MmB haben das Bewerbungsverfahren erfolgreich abgeschlos- sen und wurden letztlich bei der LHM eingestellt?
Antwort:
Im Jahr 2014 wurden im Zuge von Ausschreibungsverfahren 11 Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt. 2015 waren es 14 Personen, die über eine Schwerbehinderteneigenschaft verfügten. Auf Grund der oben genannten gesetzlichen Verpflichtung, schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber immer einzuladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt, werden auch Menschen mit Schwerbehinderteneigenschaft zu Vorstellungsrunden eingeladen, deren fachliche Eignung deutlich hinter den Mitbewerbungen zurück steht, so dass eine positive Entscheidung für den/ die Bewerber/in mit Behinderung oft weniger wahrscheinlich ist.
Des Weiteren wurden 2015 48 Menschen mit Schwerbehinderung im Rahmen von Direktbesetzungen auf nichtausschreibungspflichtigen Stellen bei der Landeshauptstadt München eingestellt.
Frage 4:
Wie viele MmB bewarben sich 2014 und 2015 bei der LHM für ein Prakti- kum und wie vielen konnte bei der LHM ein Praktikum vermittelt werden?
Antwort:
2014 bewarben sich insgesamt 210 Personen für eine Hospitation/Schnupperpraktikum im Rahmen eines schulischen Pflichtpraktikums oder eines freiwilligen Ferienpraktikums auf die ein bis zweiwöchigen Praktikumsplätze, die zur Verfügung stehen, um das Ausbildungs- und Studienangebot der LHM kennen zu lernen. 95 Personen haben 2014 ein Praktikum absolviert. 2015 bewarben sich hierfür 306 Personen, 94 Personen haben ein Praktikum absolviert.
Nicht erfasst wird das Vorliegen einer Behinderung, auch unter Beachtung der Benachteiligungsmerkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Deshalb wird bei den Interessentinnen und Interessenten für ein Schnupperpraktikum auch nicht nachgefragt, ob eine Behinderung vorliegt. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Bewerbung um einen Schnupperpraktikumsplatz und der Verfügbarkeit der Praktikumsplätze.
Frage 5:
Wie viele MmB bewarben sich 2014 und 2015 für die verzahnte Ausbildung und wie vielen konnte eine Stelle angeboten werden?Antwort:
2014 bewarben sich 15 auf einen Praktikumsplatz im Rahmen der verzahnten Ausbildung, alle 15 Personen konnten ein Praktikum absolvieren. 2015 waren es 19 Personen, die sich um einen Praktikumsplatz beworben haben, 16 davon haben ein Praktikum absolviert.
Frage 6:
Wie viele MmB aus Werkstätten bewarben sich 2014 und 2015 für ein Praktikum und wie vielen konnte ein Praktikumsplatz angeboten werden?
Antwort:
Im Rahmen der Ausbildung bzw. eines dualen Studiums werden bei der LHM nur Pflichtpraktika angeboten, deshalb gibt es hier keine Möglichkeit für MmB aus Werkstätten, ein Praktikum zu absolvieren.