Bezahlbares Mittagessen für alle Münchner Schülerinnen und Schüler!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und die damalige ehrenamtliche Stadträtin Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 20.10.2014
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass das Referat für Bildung und Sport bei Bedarf betroffenen Schulen bei der Suche nach geeigneten Ehrenamtlichen für die Essensausgabe behilflich ist. Darüber hinaus soll bei Interesse der betroffenen Schulen ein Austausch von Ideen und Zwischenlösungen organisiert werden, damit bis zur Umsetzung einer gesetzlichen Regelung schon jetzt ein preisgünstiges Mittagessen an möglichst vielen Schulen angeboten werden kann.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Einen sozialverträglichen Preis für ein Mittagessen durch Unterstützung von Ehrenamtlichen zu erzielen, ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, z. B. im Bereich Hygiene, schwer und arbeitstechnisch umständlich und widerspricht den Erfahrungen, dass es einer Professionalisierung bedarf1. Jedoch könnte die wertvolle Quelle, die ehrenamtliches Engagement darstellt, eingesetzt werden in der Vermittlung von interkultureller Esskultur und Förderung der Beteiligung in die Schulfamilie und den Stadtteil hinein.
Hier liegt eine große Chance zur Inklusion von Menschen mit unterschiedlichsten ethnischen, religiösen und auch physischen Besonderheiten. Die Unterstützung durch Ehrenamtliche wäre nicht nur eine Entlastung von Lehrkräften/Sozialpädagoginnen und -pädagogen, sondern insgesamt eine große Bereicherung für das Schulleben wie für den Stadtteil. Dies gilt ganz besonders im Hinblick auf die Unterstützung von Flüchtlingskindern.
Die Verknüpfung dieser Bereiche wird derzeit als Koordinierungsaufgabe von einer im RBS abgeordneten Lehrkraft getätigt.
Im Augenblick stellt sich der Sachverhalt bezüglich einer sozial verträglichen Preisgestaltung wie folgt dar:An allen gebührenpflichtigen städtischen Kindertageseinrichtungen ist der sozialverträgliche Preis gewährleistet. Seit Jahren wurde auch auf eine Gebührenerhöhung verzichtet, so dass der Preis für das hochwertige, den Qualitätsvorgaben des Stadtratsbeschlusses Sitzungsvorlage-Nr. 08-14/ V10745 Bewirtschaftungsmodell „Schule/Kita isst gut“(ab Seite 8 ff.) entsprechend, bei 3,10 Euro liegt.
An Standorten, die über die nötige technische Ausstattung verfügen, wurde den Schulen vor Ort ein Mitversorgungsangebot über die städtische Kindertageseinrichtung gemacht. So können die mitversorgten Kinder ebenfalls teilhaben an den qualitativ hochwertigen Speisen zu dem Preis von 3,10 Euro + einem kleinen Aufschlag für die separate Abrechnung.
Derzeit werden die offenen Fragen zur Zuständigkeit und Kostentragungspflicht für die Mittagsversorgung zwischen Kommune und Freistaat in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und den kommunalen Spitzenverbänden geklärt. Die Ergebnisse hierzu sind abzuwarten.
Bis dahin versucht die LHM schon den Pächtern entgegenzukommen, um ihnen eine sozialverträgliche Preisgestaltung zu ermöglichen.
So trägt die LHM die Betriebskosten wie Strom-, Gas- und Wasserverbrauch.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1rhw praxis 4/2010 S. 69 Prof. Peinelt fordert Professionalisierung „aller“ Bereiche in der Schulverpflegung