Die Landeshauptstadt München wird gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vom 22. Juli zum Kos- tenersatz eines Kitaplatzes Rechtsmittel einlegen und in Revision zum Bundesverwaltungesgericht gehen. Dafür hat der Feriensenat des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben und die Verwaltung mit den nötigen Schritten beauftragt.
Der BayVGH hatte in zweiter Instanz darüber entschieden, ob einer Familie gegenüber der Landeshauptstadt München ein Aufwendungsersatzanspruch für die Mehrkosten eines selbst beschafften Kita-Platzes zusteht. Die Stadt München wurde dazu verpflichtet, über den Aufwendungsersatzanspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Rechtssache hatte der BayVGH die Revision zugelassen. Da die Landeshauptstadt München Revision gegen das Urteil einlegen wird, wird die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Stadtschulrätin Beatrix Zurek: „Die sozialverträgliche Gebührenstruktur ist wichtiger Bestandteil der in München herrschenden Bildungsgerechtigkeit. Dazu zählt auch, dass die Preisentwicklung reguliert werden kann. Überteuerte Einrichtungen in ihrem Kurs zu unterstützen, indem wir Differenzbeträge aus Steuergeldern finanzieren, ist nicht im Sinne der Chancengleichheit und sicher auch nicht im Interesse der Münchner Bürgerinnen und Bürger. Durch die Revision erhalten wir nun noch einmal die Chance, unseren Standpunkt zu verdeutlichen. Es ist wichtig, dass durch ein höchstrichterliches Urteil rechtliche Klarheit geschaffen wird.“