Radverkehr im Zuge Nord-Süd-Querung der Innenstadt beobachten und untersuchen – Monitoring während der Baumaßnahme am
Marienplatz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 31.3.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Bezug zum Beschluss der Vollversammlung vom 19.11.2015 „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr – Verkehrs- und Funktionskonzept“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 04125) hat die Stadtratsfraktion Die Grünen/RL am 31.03.2016 ein Monitoring zu den Auswirkungen der Sperrung des Marienplatzes für den Radverkehr beantragt. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, dass ihrem Anliegen bereits entsprochen wurde:
Im o.g. Beschluss vom 19.11.2015 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemäß Ziffer 16 im Antrag der Referentin bereits mit Folgendem beauftragt: „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Lage der Dauerzählstelle in der südlichen Residenzstraße zu überprüfen und im Rahmen der Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes ggf. eine Verlegung des Standorts zu veranlassen. Des Weiteren wird die Entwicklung des Verkehrsgeschehens vor und nach der Umsetzung des Verkehrskonzeptes durch Verkehrserhebungen an neuralgischen Punkten beobachtet.“
Ergänzend teilen wir Ihnen außerdem Folgendes mit:
Zum besseren Verständnis der vorgesehenen Evaluation werden die zeitlichen Rahmenbedingungen kurz zusammengefasst. Das Verkehrskonzept wurde im November 2015 beschlossen, im Februar 2016 begannen die Bauarbeiten am Marienplatz 22 (Hugendubel/Telekom) in Verbindung mit einem Verbot der Durchfahrt für Rad-, Taxi- und Busverkehr am Rindermarkt. Die bauliche Herstellung der „reinen“ Fußgängerzone am Marienplatz soll direkt nach Abschluss der Bauarbeiten voraussichtlich Ende 2017 erfolgen.
Zur Umsetzung des o.g. Auftrags ist es vorgesehen, Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehrserhebungen der „Vorher-“ und „Nachher-Situation“ zwischen Odeonsplatz und Oberanger durchzuführen und die Dauerzählstelle in der Residenzstraße auszuwerten. Da Verkehrserhebungen für den Zustand vor dem Durchfahrtsverbot am Rindermarkt nur partiell vorliegen und Radver-kehrserhebungen seit dem Zeitpunkt der Beschlussfassung im November bis zum Beginn der Baustelle am Marienplatz 22 im Februar saisonbedingt nicht sinnvoll durchgeführt werden konnten, sind für den Bereich rund um den Marienplatz Aussagen zum Vorher-Zustand nur bedingt möglich. Bezüglich der Nachher-Erhebungen ist anzumerken, dass diese erst nach Umsetzung der im Beschluss aufgeführten Maßnahmen, wie beispielsweise dem Umbau der Residenzstraße und Alfons-Goppel-Straße, durchgeführt werden können. Im Falle einer Realisierung der 2. Stammstrecke und abhängig vom Beginn der Baumaßnahmen wird sich die Baustellensituation am Marienhof ebenfalls auf die Evaluation auswirken. Die beantragte Untersuchung der Veränderung des Radverkehrsaufkommens in der gesamten Altstadt ist mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar und zur Ermittlung der Auswirkungen des Verkehrskonzeptes aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung auch nur bedingt geeignet. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird den Antrag jedoch zum Anlass nehmen und die im o.g. Beschluss vom 19.11.2015 bereits vorgesehene Evaluation in vertretbarem Rahmen durch qualitative Aspekte anhand einer Befragung und Konfliktbeobachtungen ergänzen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird in Abstimmung mit der sukzessiven Umsetzung des Verkehrskonzeptes die Mittel für die Evaluation über den Lenkungskreis Radverkehr anmelden und aus der Nahmobilitätspauschale finanzieren. Nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Stadtrat berichten und über die dauerhafte Situierung der Dauerzählstelle im Altstadtbereich entscheiden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.