Wohnraum für Pflegekräfte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor, Ulrike Grimm, Heike Kainz, Marian Offman, Johann Stadler und Max Straßer (CSU-Fraktion) vom 12.5.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 12.05.2016 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bezieht sich in seiner Stellungnahme vom 30.06.2016 auf die grundsätzliche Möglichkeit einer separaten Förderung von Wohnraum nach der Einkommensorientierten Förderung (EOF) oder dem München Modell. Hierfür müssen die Mieterinnen und Mieter die entsprechenden Einkommensgrenzen der Wohnraumförderprogramme einhalten. Bei städtischen Dienstkräften wäre grundsätzlich auch eine Förderung der Wohnungen mit Arbeitgeberdarlehen denkbar. Hierbei wird auf den vom Stadtrat in der Vollversammlung am 29.07.2015 gefassten Beschluss zur „Städtischen Wohnungsfürsorge“, Vorlagen-Nr. 14-20/V 03569, verwiesen.
Das Kommunalreferat informierte mit Schreiben vom 06.06.2016, dass es in Zeiten eines derart angespannten Grundstücksmarktes außerordentlich schwierig ist, geeignete Grundstücke bereitzustellen, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die öffentlichen Ausschreibungsinhalte eines Grundstücks sind für die Errichtung eines Pflegeheims am Markt dem Stadtrat vorab zur Entscheidung vorzulegen. Gemäß den vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien sowie entsprechend des Vergaberechts der VOB/A (Baukonzession) erfolgt eine europaweite Ausschreibung. Für die 100%-ige Tochter der Landeshauptstadt München, die MÜNCHENSTIFT GmbH, gilt die generelle Ausschreibungserfordernis nicht, es ist ein Inhouse-Geschäft möglich.
Grundsätzlich wäre es möglich, bei Grundstücksvergaben für Pflegeeinrichtungen auch eine Wohnnutzung für beruflich Pflegende zu integrieren. Vorbehaltlich der vorherigen Stadtratszustimmung wäre es denkbar, dass bei einer Wohnnutzung für beruflich Pflegende die förderfähigen Grundstückswerte analog des geförderten Wohnungsbaus mit den jeweiligen Bindungen angesetzt werden. Dies sind die Einkommensorientierte Förderung (281,29 Euro/m² Geschossfläche), München Modell Miete (375,00 Euro/m² Geschossfläche) bzw. der Konzeptionelle Mietwohnungsbau (derGrundstückswert ist vor der Ausschreibung vom städtischen Bewertungsamt zu ermitteln).
Die MÜNCHENSTIFT GmbH hat laut Schreiben vom 27.06.2016 bereits einige Maßnahmen umgesetzt oder in die Wege geleitet. Benannt werden können die Umwandlung eines Wohnbereiches im Haus St. Josef zu Mitarbeiterappartements, die Kontaktaufnahme zu den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die Bedarfsanmeldung von Freiflächen bzw. Gebäuden auf dem Gelände des Klinikums Schwabing sowie die Untersuchung über Möglichkeiten zum Ausbau leerstehender Dachgeschosse.
Bei den weiteren Flächenreservierungen für die Schaffung vollstationärer Pflegeeinrichtungen wird das Sozialreferat künftig den geförderten Wohnungsbau für beruflich Pflegende entsprechend berücksichtigen. Die Anforderungsprofile zur Grundstücksvergabe, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, werden dies beinhalten.
Ich hoffe, auf Ihre Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.