Verhalten des Referats für Bildung und Sport bei der Verleihung von staatlichen Preisen
Anfrage Stadtrat Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 16.6.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 16.06.2016 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Eine Münchner Mittelschule hat kürzlich den sogenannten i.s.i – Innere Schulentwicklung und Schulqualität-Innovationspreis von der Stiftung Bil- dungspakt Bayern gewonnen. Sie ist damit die einzige dieser Schulen in München.
Die zunächst einzige Reaktion des Referats für Bildung und Sport war, dass die Schule aufgefordert wurde zu beachten, ,dass das Preisgeld als städtische Einnahme an den Haushalt der Landeshauptstadt München ab- geführt werden muss.‘
Eine Gratulation zu dieser nicht unbedeutenden Auszeichnung fehlte ganz. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die Schule das Preisgeld an den Ho- heitshaushalt abführen soll, obwohl es Ziel ist, die Selbstständigkeit der einzelnen Schulen zu stärken.“
Zu denen von Ihnen gestellten Fragen möchten wir nun Stellung nehmen.
Frage 1:
Ist der oben geschilderte Sachverhalt so richtig und hat die Verwaltung da- bei korrekt gehandelt?
Frage 2:
Kann der Oberbürgermeister diesen fragwürdigen Stil des Referats für Bil- dung und Sport unterstützen?
Frage 3:
Wie verträgt sich das Vorgehen des Referats für Bildung und Sport mit dem Ziel, die Selbstständigkeit der Schulen zu stärken?
Antwort:
Erlauben Sie, dass ich Ihnen kurz den üblichen Vorgang bei der Verleihung von Schulpreisen schildere.
Die Schulen, die anlässlich eines Schulpreises ein Preisgeld erhalten, dürfen dieses Preisgeld selbst verwalten. Das Preisgeld wird an denstädtischen Haushalt überführt und den Schulen durch den jeweiligen Geschäftsbereich auf ihr Konto eingestellt. Hierfür wird eine separate Innenauftragsnummer vergeben, aus welcher die Schulen die Bestellungen aus dem Preisgeld bezahlen. Das Geld darf sowohl für Sachmittel wie auch für Personalkosten verwendet werden, ohne dass dies einer Zustimmung des Referats für Bildung und Sport bedarf.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sind bei den Bestellungen die städtischen Rahmenverträge zu nutzen. Sollten die gewünschten Artikel nicht über Rahmenverträge abgedeckt sein, dürfen diese selbstverständlich auch anderweitig beschafft werden. Im Rahmen der Selbstbeschaffungsgrenze von 2.000 Euro geschieht dies durch die Schule selbst. Bei höheren Beträgen erfolgt die Beschaffung der Artikel aus rechtlichen Gründen über die städtische Vergabestelle.
Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bestehen keine Bedenken bezüglich dieser Vorgehensweise.
Es ist unbestreitbar, dass der i.s.i. Preis eine besondere Auszeichnung ist. Selbstverständlich beglückwünscht das Referat für Bildung und Sport die Mittelschule München Moosach zu dieser Auszeichnung.
Grundsätzlich wird nach Kenntnisnahme eines Preisgewinns ein Gratulationsschreiben an die jeweilige Einrichtung übersandt und auch im vorliegenden Fall wird die Mittelschule München Moosach ein entsprechendes Schreiben erhalten.
Die im Referat für Bildung und Sport zuständige pädagogische Abteilung wurde bedauerlicherweise seitens der Schule nicht über den Gewinn informiert.
Die zuständige Finanzabteilung im Referat für Bildung und Sport erlangte ebenfalls nur durch eine Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Kenntnis von dem Preisgewinn und kam ihrer Aufgabe nach, die Schule zum weiteren Vorgehen zu informieren. Bedauerlicherweise wurde das Hinweisschreiben der Finanzabteilung zum Umgang mit dem Preisgeld missverstanden, denn selbstverständlich kann die Einrichtung auch in diesem Fall das Preisgeld selbst verwalten. Es handelte sich lediglich um einen Hinweis zur Verfahrensweise, welcher auf Grund fehlender Informationen bereits vor dem Gratulationsschreiben ergangen ist. Dies wurde der Schule umgehend telefonisch mitgeteilt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.