Wie viele GBW-Wohnungen hat die Stadt München bisher erworben?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 20.5.2016
Antwort Kommunalreferat:
Im Zusammenhang mit dem Ablauf des kommunalen Vorkaufsrechts für den im Jahr 2012 von der BayernLB an die Patrizia verkauften Wohnungsbestand der GBW, stellten Sie folgende Fragen an Herrn Oberbürgermeister Reiter. Der Oberbürgermeister hat uns beauftragt, Ihre Fragen zu beantworten.
Frage 1:
Welche Wohnungsbestände hat die Stadt oder die städtischen Wohnungs- baugesellschaften in den letzten drei Jahren von der GBW AG erworben? Wir bitten um eine Auflistung der Gebäude mitsamt der Anzahl betroffener Wohnungen.
Antwort:
Die nachfolgende Tabelle enthält alle Mietwohnobjekte, die durch die Stadt oder deren Wohnungsbaugesellschaften in den letzten drei Jahren von der GBW AG erworben wurden (Stand Juni 2016):
Frage 2:
Für wie viele Häuser oder Einzelwohnungen hat die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt? Auch hier bitten wir um eine Auflistung der Gebäude mit- samt der Zahl betroffener Wohnungen.Antwort:
Für die unten aufgelisteten Objekte wurde nach den mit Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom 13.11.2014 vorgegebenen Kriterien das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Die Nichtausübungsentscheidung erfolgte jeweils gesondert nach Möglichkeit durch den Stadtrat, zur Fristwahrung teilweise vorab durch den Oberbürgermeister im Wege einer dringlichen Anordnung.
Anwesen:
Der Ankauf einzelner Eigentumswohnungen auf Grundlage des vertraglichen Vorkaufsrechts aus der Sozialcharta wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 02.10.2013 grundsätzlich abgelehnt. Im Folgenden sind sämtliche Wohnungsverkäufe der GBW aufgelistet, die dem Kommunalreferat zur Kenntnis gegeben wurden:Frage 3:
Da das privilegierte Vorkaufsrecht der Stadt zwischenzeitlich abgelaufen ist, kann nur noch in bestehenden Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufs- recht wahrgenommen werden. Gibt es relevante Wohnungsbestände der GBW AG, die in Erhaltungssatzungsgebieten liegen? Wurden für einzelne Bestände bereits Anträge auf Umwandlung in Eigentumswohnungen ge- stellt? Falls ja, für welche bzw. für wie viele Wohnungen?
Antwort:
Bei Verkäufen von Grundstücken in Gebieten mit Erhaltungssatzung wird von der Vorkaufsrechtsstelle des Kommunalreferats geprüft, ob von der Landeshauptstadt München das Objekt im Rahmen des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs.1 Nr. 4 BauGB erworben werden kann.
Bei der Vorkaufsrechtsstelle wird statistisch nicht erfasst, ob Anfragen bzw. Ausübungsfälle zu Vorkaufsrechten bezüglich Wohnungsbeständen der GBW bestehen. Nennenswerte Fälle sind bei der Vorkaufsrechtsstelle des Kommunalreferats derzeit jedoch nicht bekannt. Insbesondere gab es bisher keine Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs.1 Nr. 4 BauGB bei Objekten der GBW.
Nach Auskunft des Sozialreferats wurden von der GBW bisher 8 Anträge für insgesamt 34 Anwesen auf Umwandlung in Eigentumswohnungen gestellt.
Frage 4:
Verhandeln die Stadt München oder die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften über den Ankauf weiterer Wohnungsbestände von der GBW AG oder wurden diese Verhandlungen mit dem Ablauf des Vorkaufsrechts ein- gestellt?
Antwort:
Derzeit gibt es keine Verhandlungen über den Ankauf weiterer Wohnungsbestände.