Bankgebühren für Senioren senken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor, Ulrike Grimm, Heike Kainz, Marian Offman, Johann Stadler und Max Straßer (CSU-Fraktion) vom 12.5.2016
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Behandlung Ihres Antrags beauftragt. In Übereinstimmung mit Herrn Oberbürgermeister nehme ich daher zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag verfolgt das Ziel, die Stadtsparkasse München um Vorschläge zu bitten, ob die kürzlich angehobenen Gebühren von Münchner Kundinnen und Kunden, die Grundsicherung im Alter beziehen, reduziert werden können.
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Die Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet, soweit nicht der Vorstand selbständig entscheidet. Für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands ist der Verwaltungsrat das zuständige Organ (Art. 5 Abs. 1 - 3 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG). Zuständigkeiten des Stadtrats sind weder für die Geschäftsführung noch für die Überwachung vorgesehen.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In der Anlage erhalten Sie die Presseinformation der Stadtsparkasse München vom 22.07.2016. Der Intention dieses Antrags wurde dem Grunde nach entsprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann im Presse- und Informationsamt angefordert oder online im Ratsinformationssystem unter https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=4061806 abgerufen werden.