Generalsanierung und Ausweichquartier für das Oskar-von-Miller- und das Maximiliansgymnasium
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Richard Quaas und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 4.5.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihre Anfrage vom 04.05.2016 bezüglich des Ausweichquartiers für das Oskar-von-Miller-Gymnasium sowie das Maximiliansgymnasium während deren Generalinstandsetzung kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Gemäß den in den letzten Wochen geführten Gesprächen und Abstimmungen wurde nun eine alternative Lösung für die Auslagerung der beiden Gymnasien gefunden.
Diese wurde den beiden Schulen am 08.07.2016 vorgestellt und von beiden Schulen begrüßt.
Für das Oskar-von-Miller-Gymnasium, als die größere der beiden Schulen, wird auf einem städtischen Grundstück an der Ungerer-/Domagkstraße eine neue Pavillonanlage errichtet, die im August 2018 durch die Schule bezogen werden soll. Die Pavillonanlage soll auch nach dem Auszug des Oskar-von-Miller-Gymnasiums als Interimsstandort für weitere Schulsanierungen genutzt werden.
Das Maximiliansgymnasium wird in die bereits bestehende Pavillonanlage an der Oettingenstraße 74 umziehen. Die Anlage wird aktuell vom Staatlichen Wilhelmsgymnasium während der Generalinstandsetzung des eigenen Schulgebäudes genutzt und steht voraussichtlich ab August 2018 für die Nachnutzung durch das Maximiliansgymnasium zur Verfügung.
Zu den einzelnen Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Für wann ist konkret der Baubeginn in dem Gebäudekomplex des Os- kar-von-Miller- und des Maximiliansgymnasiums derzeit vorgesehen?
Antwort:
Der Beginn der Generalinstandsetzung ist für Herbst 2018 geplant. Die Baumaßnahme soll in das 2. Schulbauprogramm, welches für Frühjahr 2017 vorgesehen ist, aufgenommen werden. Die Maßnahme steht daher unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats der Landeshauptstadt München. In der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive wurde festgelegt, dass parallel dazu jedoch schon die Planungen weitergeführt werden.Frage 2:
Ab welchem Schuljahr müsste die Auslagerung dann erfolgen und für wie lange ist der Betrieb in dem Ersatzbau vorgesehen?
Antwort:
Ein Umzug der Schulen kann aufgrund der Größenordnung zeitlich und organisatorisch jeweils nur in den Sommerferien abgewickelt werden. Die Umzüge beider Gymnasien sind in den Sommerferien 2018 vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme am Stammschulhaus in Schwabing wird voraussichtlich rund drei Jahre in Anspruch nehmen.
Frage 3:
Verzögert der Widerstand der beiden Direktoren, der Schulgremien und teilweise des BA 12 evtl. den geplanten Baubeginn?
Antwort:
Da nun eine konsensfähige Lösung gefunden werden konnte, kann die Planung stringent fortgeführt werden.
Frage 4:
Wenn ja, was sind die erwartbaren Konsequenzen daraus? Wird diese drin- gend erforderliche Baumaßnahme deshalb möglicherweise zurückgestellt und eine andere Schule bei der Sanierung vorgezogen?
Antwort:
Wie bereits zur Frage 3 mitgeteilt, wurde nun eine zufriedenstellende Lösung gefunden.
Frage 5:
Welche Standorte als mögliche Ausweichquartiere wurden vom Bildungs- referat im Zusammenhang mit der Sanierung der beiden Schwabinger Gymnasien geprüft und mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Es wurden mögliche Standorte auf bzw. in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes geprüft, wie z.B. im Schulhof, Parkplatz und Sportplatz an der Morawitzkystraße. Hier wäre nur eine teilweise Auslagerung möglich, zudem besteht eine direkte Nähe zur Baustelle.
Die Freisportanlage an der Rheinstraße, die der Grund- und Mittelschule Simmernstr. 2 zugeordnet ist, wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls als mögliche Auslagerungsfläche geprüft. Diese steht jedoch nicht zur Verfügung, da diese intensiv von der Grund- und Mittelschule Simmernstraßegenutzt wird und auf die Fläche auch aus sportfachlicher Sicht nicht verzichtet werden kann.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsreferat und dem Kommunalreferat wurden darüber hinaus verschiedene Grundstücke im Münchner Norden überprüft, u.a. Grundstücke an der Triebstraße in Moosach, an der Schleißheimer Straße/Ecke Schätzweg und an der Heidemannstraße. Keines der untersuchten Grundstücke konnte auch nur annähernd die unter Punkt 6 noch aufzuführenden Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Grundstücksgröße und der öffentlichen Erreichbarkeit, vollständig erfüllen, um beide Schulen an einem Standort auszulagern.
Die Grünanlage an der Domagk-/Ungererstraße reicht größenmäßig nur für die Auslagerung eines Gymnasiums aus, erfüllt jedoch die unter Punkt 6 genannten Kriterien.
Frage 6:
Welche Kriterien muss ein Ersatzstandort aus der Sicht der Stadt vorwie- gend erfüllen?
Antwort:
Bezüglich der Auslagerungsthematik wird auch auf die Ausführungen im Beschluss „Schulbauoffensive 2013-2030“ vom 25.02.2016 zum Antrag Nr.08-14 /A 05021 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.01.2014 verwiesen.
Ausschlaggebend ist eine ausreichende Grundstücksgröße, um die notwendigen Räumlichkeiten unterbringen zu können. Zudem ist eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr unabdingbar. Die Vorgaben hinsichtlich Lärmschutz und Immissionsschutz müssen eingehalten werden. Es müssen entsprechende Freiflächen vorhanden sein, um die notwendigen Pausenflächen zur Verfügung stellen zu können.
Frage 7:
Warum hat sich das Referat bei dem Ausweichquartier für den Standort Kieferngarten entschieden und was hat dazu geführt, dass ggf. standort- nähere Plätze bei der Prüfung ausgeschlossen wurden?
Antwort:
Der Standort erfüllt grundsätzlich alle unter Punkt 6 genannten Kriterien und schien daher geeignet, beide Schulen gemeinsam dort unterzubringen, insbesondere auch im Hinblick auf eine längerfristige Nutzung als Ausweichquartier verschiedener Schulen. Vorteil des Standorts ist, dass dort die notwendigen Freisportanlagen unmittelbar angrenzen. Das Grund-stück soll nun als dauerhafter Schulstandort in Festbauweise entwickelt werden.
Frage 8:
Wurden in die Standortsuche für das Ausweichquartier dieser staatlichen Schulen, auch staatliche Grundstücke mit einbezogen, so z.B. am Rand des Englischen Gartens usw.?
Antwort:
Bereits im Rahmen der Generalinstandsetzung der Grundschule Türkenstraße sowie des Staatlichen Wilhelmsgymnasiums wurden derartige Möglichkeiten geprüft, stellten sich jedoch als nicht realisierbar und zielführend heraus, da sie nicht durchsetzbar waren (z.B. Grundstücke am und im Englischen Garten). Aufgrund dieser Erfahrungen lag der Fokus auf städtischen Grundstücken.
Frage 9:
Für welchen Zeitraum soll das geplante Ausweichquartier insgesamt ge- nutzt werden, also auch ggf. nach dem Abschluss der Arbeiten an den Schwabinger Traditionsschulen?
Antwort:
Wie bereits dargelegt, soll am Standort Kieferngarten ein dauerhafter Schulstandort eingerichtet werden. Die Nachnutzung der Interimsanlage an der Ungerer-/Domagkstraße ist noch zu klären. Ziel ist aber auch hier, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, die Fläche länger nutzen zu können.
Frage 10:
An welche weiteren Schulen wird bei der Belegung dieses Ausweich- zentrums gedacht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Was würde der Stadt eine weitere Verzögerung der geplanten Baumaß- nahme zusätzlich zur veranschlagten Bausumme finanziell kosten?
Antwort:
Die genauen Kosten könnten nicht beziffert werden und sind hinsichtlich der Lösung der Auslagerungsfrage nicht mehr relevant.Frage 12:
Gab es bei den Gesprächen mit beiden Schuldirektoren über den Ersatz- standort auch schon eine Einbeziehung des Kultusministeriums um zu ei- ner Lösung zu kommen?
Antwort:
Nachdem nun eine allgemein akzeptierte Lösung gefunden werden
konnte, ist eine Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hier nicht mehr erforderlich.
Frage 13:
Wenn ja, mit Erfolg? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesen Vorgängen und der mo- natelangen Diskussion beim Wilhelmsgymnasium für die künftigen Bau- maßnahmen an anderen Schulen? Wird die Suche nach Ausweichquartie- ren noch transparenter im Vorfeld gemacht?
Antwort:
Sowohl beim Wilhelmsgymnasium, wo die Schulleitung intensiv im Abstimmungsprozess eingebunden und rasch ein Konsens mit der Schulfamilie gefunden wurde, gibt es auch in der Kommunikation mit den Schulleitungen des Oskar-von-Miller-Gymnasiums sowie des Maximiliansgymnasiums eine transparente Darstellung. Dies wird durch die zahlreichen Planungsgespräche dokumentiert, bei denen alle Standorte kommuniziert und diskutiert wurden.
Frage 15:
Kann die Stadt das Ausweichquartier notfalls auch ohne Zustimmung der beiden Schulleiter festlegen, damit der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden kann?
Antwort:
Die konstruktive Zusammenarbeit und der enge Schulterschluss mit den Beteiligten vor Ort ist bei einem komplexen Bauvorhaben wie diesem unabdingbar. Das Referat für Bildung und Sport nimmt grundsätzlich davon Abstand, eine Entscheidung gegen den Willen der betroffenen Schulleitungen zu treffen.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die beiden Schulleitungen erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.