Der Stadtrat hat im heutigen Feriensenat einstimmig die Neufassung der Oktoberfestverordnung beschlossen. Diese Verordnung der Landeshauptstadt gibt die Eckpunkte und Regeln für das Oktoberfest vor. Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Bayern, aber auch außerhalb Deutschlands, erachtet es das Kreisverwaltungsreferat in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft als Veranstalter für notwendig, ein Verbot von Rucksäcken und großen Taschen auf dem Festgelände zu erlassen.
Jegliches Gepäck mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern darf beim diesjährigen Oktoberfest nicht mit auf das Festgelände genommen werden. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen, zum Beispiel für den Transport erforderlicher medizinischer Geräte und Arzneimittel. Kleine Handtaschen sind weiterhin erlaubt. Um zu verhindern, dass unkontrolliertes Gepäck auf das Festgelände kommt, wird die letzte offene Stelle an der Hangkante entlang der Theresienhöhe mit einem flexiblen Zaun geschlossen.
Das Rucksack- und Taschenverbot wird an allen Zugängen zum Festgelände vom Ordnungsdienst überwacht. Um die Sicherheit auf dem Festgelände zu gewährleisten, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht, Rucksäcke und Taschen jeglicher Größe zu kontrollieren. Sie sind berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzufordern.
Der Ordnungsdienst ist außerdem befugt, Personen daraufhin zu durchsuchen, ob sie wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Durchsuchungsbefugnis erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Im Weigerungsfall kann der Zutritt zum Festgelände verwehrt oder die Person zum Verlassen des Festgeländes aufgefordert werden. Verboten ist das Mitbringen von Glasflaschen, Gassprühdosen mit schädlichem Inhalt, ätzenden oder färbenden Substanzen und von Gegenständen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können.
Das Mitbringen von Kinderwagen bleibt wie bisher zu manchen Zeiten erlaubt – verboten ist es an Samstagen und am „Tag der Deutschen Einheit“ ganztägig, außerdem an allen übrigen Tagen ab 18 Uhr.