Sorgfältige Auswahl von Sicherheitspersonal in Asylbewerber-
unterkünften
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Bettina Messinger, Christian Müller, Alexander Reissl, Klaus-Peter Rupp, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 20.4.2015
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zunächst bedanke ich mich für die gewährte Terminverlängerung und bitte, die verspätete Bearbeitung Ihres Antrages zu entschuldigen. Ursprünglich war dessen Bearbeitung durch das Kreisverwaltungsreferat im Rahmen einer umfassenden Beschlussvorlage zum Thema Sicherheitsdienste in einer gemeinsamen Sitzung aller betroffenen Stadtratsausschüsse geplant.
Inzwischen hat das Kreisverwaltungsreferat mitgeteilt, dass sich die Rahmenbedingungen für die geplante umfassende Beschlussvorlage durch bevorstehende Gesetzesänderungen in der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung stark verändert haben und es diese Beschlussvorlage in der ursprünglich geplanten Form nicht mehr geben wird. Daher hat das Kreisverwaltungsreferat das Sozialreferat gebeten, Ihren o.g. Antrag nun doch in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Sie beantragen, das Sozialreferat solle sich hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl von Sicherheitspersonal in Asylbewerberunterkünften mit dem Freistaat in Verbindung setzen.
Das Sozialreferat hat deshalb – der Intention Ihres Antrages entsprechend – Ihren Antrag bereits im April 2015 der Regierung von Oberbayern mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Die Regierung von Oberbayern ist gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz – AufnG) grundsätzlich für die Einrichtung und den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung und deren Dependancen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, in denen im Gegensatz zu den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften Sicherheitspersonal eingesetzt wird, zuständig.
Als Anlage 1 erhalten Sie die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 04.05.2015 in Beantwortung Ihres o.g. Antrages zur Kenntnis.Der Empfehlung der Stellungnahme der Gleichstellungsstelle für Frauen vom 27.07.2016 (vgl. Anlage 2) wird seitens des Sozialreferates Rechnung getragen werden. In den gemeinsamen Gremien wird der Regierung von Oberbayern nahegelegt werden, die Frauenquote ihres Bewachungspersonals zu erhöhen und Genderkompetenz bei der Auswahl stärker zu berücksichtigen. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von der Regierung von Oberbayern eingesetzten Bewachungsunternehmen regelmäßig an Fortbildungen zur Interkulturellen Kompetenz teilzunehmen haben, unterstreicht die Regierung von Oberbayern bereits in ihrer Stellungnahme vom 04.05.2015.
Dieses Antwortschreiben des Sozialreferates bezieht sich lediglich auf die Asylbewerberunterkünfte, die von der Regierung von Oberbayern betrieben werden, da auch der Fokus des Antrages 14-20 / A 00895 auf den von der Regierung von Oberbayern betriebenen Gemeinschaftsunterkünften lag. Selbstverständlich werden bei der Ausschreibung und Auswahl des Sicherheitspersonals für kommunale Flüchtlingsunterkünfte Kriterien wie Frauenanteil, Genderkompetenz und Interkulturelle Kompetenz von Hause aus beachtet.
Ich hoffe, auf Ihre Anliegen hinreichend eingegangen zu sein, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlagen können im Presse- und Informationsamt angefordert oder online im Ratsinformationssystem unter https://www.ris-muenchen.de/RII/ RII/DOK/ANTRAG/4168494.pdf sowie https://www.ris-muenchen.de/RII/ RII/DOK/ANTRAG/4168496.pdf abgerufen werden.