Auf dem Oktoberfest und auf dem Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) gilt ein generelles Mitnahmeverbot für größere Taschen und Rucksä- cke. Die Ausrüstung von Medienvertreterinnen und -vertretern ist davon ausgenommen. An drei Eingängen zum Oktoberfest und einem Eingang zum ZLF werden täglich neu nach dem Vorzeigen von Presseausweis oder Dreh- und Fotogenehmigung Fototaschen, Equipment und weiteres Ge- päck kontrolliert und mit einer Security-Check-Banderole versehen. Für Fotografen und Dreh-Teams gelten folgende Regelungen: -Wer noch keine Foto- beziehungsweise Drehgenehmigung hat, benutzt den Eingang P14 (Zugang über die Fußgängerunterführung von der Theresienhöhe auf die Wiesn) zur Wiesn-Pressestelle im Servicezent- rum. Dort kann die Genehmigung beantragt werden. Am Eingang P14 werden Presseausweis und Gepäck kontrolliert.
-Wer bereits eine Foto- oder Drehgenehmigung hat, kommt auf das Festgelände über die Zugänge P1 (Zugang über Rettungsweg West hin- ter Marstall), P7 (Zugang über Eingang Straße 3 Ost beim Familienplatzl an der Beethovenstraße) oder P14 (Zugang über Fußgängerunterfüh- rung von der Theresienhöhe auf die Wiesn). An jedem Eingang wird das
Gepäck kontrolliert, und es müssen die Foto- oder Drehgenehmigung vorgezeigt werden.
-Der Pressezugang zum ZLF ist ausschließlich am Ausstellereingang an Tor 3 (Bavariaring/Stielerstraße), wo ebenfalls Kontrollen des Gepäcks erfolgen. Bei einer ZLF-Online-Akkreditierung, vorab bis 14. September, wird die ZLF-Zutrittskarte per Post zugesandt. Wer keine Vorab-Akkredi- tierung besitzt, meldet sich bitte am Tor 3 bei der ZLF-Pressestelle unter Telefon 5 58 73-209/-370. Medienvertreterinnen und -vertreter werden dort abgeholt und gebeten, ihren Presseausweis bereitzuhalten. -Auf dem Zentral-Landwirtschaftsfest (ZLF) gilt die Security-Check-Ban- derole des Oktoberfests und umgekehrt.