Mehr Autonomie für Münchner Schulen I Fragebogen für den Ist-Zustand an Münchner Schulen jetzt entwi- ckeln und den Schulen zur Verfügung zu stellen
Antrag Stadträtinnen Anja Berger, Jutta Koller und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.12.2013
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Sie haben in Ihrem Antrag das Referat für Bildung und Sport gebeten, einen Fragebogen oder ein anderes geeignetes Instrument zu entwickeln, mit dem die momentane Situation der einzelnen Münchner Schulen abgefragt werden kann.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität wurden im Jahr 2014 alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an städtischen Schulen im Rahmen der Schulklimabefragung befragt.
Zu folgenden Terminen war der Ausschuss für Bildung und Sport hierbei involviert:
-Beschluss der Befragung: 19.09.2012 (Antrag Nr. 08-14/A 00799 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 12.05.2009)
-Vorstellung der Verfahrenskonzeption und Befragungsinstrumente: 09.10.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/12761).
Ergebnispräsentation und Beschluss für Wiederholung 2018: 08.10.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01251)
Hier finden sich Informationen zur Schulklimabefragung 2014:
-Konzeption und Instrumente: www.pi-muenchen.de, Suchbegriff „Schulklima“
-Ergebnisse: www.muenchen.de, Suchbegriff „Schulklima“
Zwischen dem Antrag „Mehr Autonomie für Münchner Schulen“ sowie der 2014 durchgeführten und 2018 zu wiederholenden Schulklimabefragung finden sich bei den Befragungszielen, den angestrebten Befragungszyklen sowie auf inhaltlicher Ebene deutliche Überschneidungen. Abweichungen zwischen den beiden Befragungen ergeben sich in den folgenden Bereichen:Befragungszielgruppen
Fragestellungen
Inhalte
Auf Grund der deutlichen konzeptionellen wie inhaltlichen Überschneidungen sollte, auch um die Schulen sowie den Verwaltungsbereich nicht weiter zu belasten und die Akzeptanz von Befragungen nicht zu gefährden, von einer weiteren separaten Befragung Abstand genommen werden. Bezüglich der Integration zusätzlicher Elemente in die Schulklimabefragung 2018 gilt es folgende Punkte zu berücksichtigen:
-Aktuell stellt die Schulklimabefragung als Vollerhebung mit rund 58.000 Rückmeldungen die wohl größte Befragung im Bildungskontext in Deutschland dar. Wenngleich eine Ausweitung der Zielgruppen per se inhaltlich sinnvoll erscheint (und auch im Rahmen der Arbeitsgruppe „Schulklimabefragung“ erwogen wird), müssen hierbei die Ressourcen aller Beteiligten berücksichtigt werden, z.B. auch beim Statistischen Amt, das die Erhebung logistisch begleiten muss. Gegebenenfalls
müssen deswegen Zielgruppen priorisiert behandelt werden. Auch wäre es möglich und unter Umständen zielführender, weitere Zielgruppen, z.B. Eltern bzw. Elternvertretungen, nicht per Fragebogen zu involvieren, sondern in offenen Beteiligungsverfahren mit den Befragungsergebnissen, z.B. der Schulklimabefragung, vertraut zu machen und bei der Ableitung von Folgemaßnahmen einzubeziehen.
-Fortführend zum erstgenannten Punkt: Auf Grund der im Antrag hinterlegten vielfältigen Zielgruppen und Fragestellungen ist eine Umsetzung mit nur einem Fragebogen nicht möglich, vielmehr würde es sich um mehrere, sich teils überschneidende, aber in großen Teilen auch unterschiedliche Befragungen handeln (z.B. betrifft die Frage zur „Zusammenarbeit mit dem RBS“ nur bzw. überwiegend die Schulleitungen). -Bei der Auswahl von Zielgruppen gilt es datenschutzrechtliche Auflagen mit Blick auf die Personenbeziehbarkeit von Daten zu beachten (vgl. Zielgruppen Schulleitungen, Hausmeister).
-Bei der Gestaltung des Fragebogens sollte berücksichtigt werden, dass Kommentar-/Freitextfelder mit erheblichem datenschutzrechtlichem Aufwand verbunden sind.
Vor diesem Hintergrund wird es gleichwohl Aufgabe bei der Vorbereitung der Schulklimabefragung 2018 sein, Themen und Zielgruppen, die bisher nicht erfasst wurden, in einer mit der Systematik, Organisation und den Rahmenbedingungen der Befragung verträglichen Form zu berücksichtigen.Neben dieser umfangreichen Evaluierung erfolgt eine weitere Abfrage der räumlichen Situation und möglicher Sanierungs- und/oder Renovierungsbedarfe an Münchner Schulen in folgender Weise:
Einmal jährlich findet in allen Münchner Schulen eine Gebäudebegehung statt. Teilnehmende sind die Objektverantwortlichen des Referats für Bildung und Sport (Zentrales Immobilienmanagement), die Technische Hausverwaltung, die Sachwaltung (Schulleitung) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baureferates.
Bei der Begehung wird der bauliche Zustand des Gebäudes überprüft. Durch das Baureferat wird ein Gebäudezustandsbericht erstellt, bei dem der bauliche Zustand des Bauwerkes und der Außenanlagen erfasst werden. Auch wird ein grober Kostenrahmen hinterlegt. Es erfolgt weiterhin eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen aus technischer Sicht. Das Baureferat übermittelt den Gebäudezustandsbericht an die Objektverantwortlichen des Referats für Bildung und Sport (Zentrales Immobilienmanagement), welche wiederum die jeweiligen Abteilungen im Referat für Bildung und Sport informieren.
Im Jahresabgleichsgespräch zwischen dem Referat für Bildung und Sport und dem Baureferat wird dann eine gemeinsame Planung auf Basis der Gebäudezustandsberichte erstellt.
Seitens des Staatlichen Schulamtes erfolgen in den Grund-, Mittel- und Förderschulen darüber hinaus sogenannte Evaluierungs-Begehungen. Hierbei werden ebenfalls bauliche Mängel und Vorschläge erfasst.
Am 22.09.2014 fand eine Informationsveranstaltung zur Schulbauoffensive für die Leitungen der Münchner Schulen mit Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter statt.
Hier hatten die Anwesenden die Möglichkeit, persönlich mit den Objektverantwortlichen sowie Bauherrinnen und -herren der einzelnen Stadtbezirke zu sprechen.
Auch wurden Fragebögen verteilt, in denen u.a. Anregungen und Wünsche der Schulleitungen an das Referat für Bildung und Sport (Zentrales Immobilienmanagement) in Bezug auf Kommunikation sowie bauliche Maßnahmen geäußert werden konnten. Diese Fragebögen wurden ausgewertet, bauliche Wünsche bzw. Mängel werden sukzessive überprüft und bearbeitet.
Einen Fragebogen zur räumlichen Situation der Schulen sowie möglichen Sanierungs- und/oder Renovierungsbedarfen wie in den Nummern 1 sowie2 des Antrages gefordert, sehen wir aus den genannten Gründen als nicht notwendig an.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.