Die Stadt München verstärkt ihr Engagement beim Klimaschutz mit der Verlängerung und der Ausweitung des städtischen Förderprogramms zur Energieeinsparung (FES). Heute, am 1. September, tritt die neue Richtlinie in Kraft.
Der Bund hat seine Standards bei der Energieeinsparung an Gebäuden verschärft. Auch die Stadt München will sich weiterhin stark für Umwelt und Klima engagieren und hat das FES entsprechend angepasst. Das überarbeitete FES bietet eine Förderung für freiwillige Maßnahmen bei Neubauten, die Einsparungen über die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus ermöglichen. „München wird mit dem überarbeiteten Förderprogramm seiner Vorreiterrolle im Klimaschutz gerecht. Wir setzten die mehr als 25-jährige Erfolgsgeschichte des Förderprogramms fort und gehen zum Beispiel im Neubau weiterhin über die deutlich verschärften Anforderungen noch hinaus“, sagt Umweltreferentin Stephanie Jacobs.
Unterstützung für den Umwelt- und Klimaschutz seit 1989
Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung unterstützt die Landeshauptstadt München bereits seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen – bei Neubau und Bestandssanierung – und unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Neben der Wärmedämmung verschiedener Bauteile wie Dach oder Außenwand kann zum Beispiel auch die Nutzung von Solarenergie oder der Bau eines Passivhauses gefördert werden. Innovative Energiesparmaßnahmen, die sich nicht einer Kategorie zuordnen lassen, werden als Sondermaßnahme gefördert. Ziel des Programms ist es, mit den verfügbaren städtischen Mitteln möglichst viel Energie und CO2 einzusparen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Inzwischen stehen hierfür jährlich 14,5 Millionen Euro zur Verfügung. Seit Programmbeginn bis Ende 2015 wurden bereits rund 18.000 Maßnahmen zur Förderung beantragt.
Erweiterung des FES und Antragsverfahren vereinfacht
Das FES wurde grundlegend überarbeitet und um einige neue Förderpunkte erweitert. Mit dem Förderprogramm werden nun Maßnahmen unterstützt, die über die neuen Vorschriften des Bundes hinausgehen. Außerdem wird die Förderung für Gewerbegebäude ausgeweitet.
Verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Wärmedämmung und Fensteraustausch, der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen oder der Einbau von hocheffizienten Schichtpufferspeichern werden nun auch bei Gewerbegebäuden bezuschusst. Zudem wird das Programm bürgerfreundlicher sowie das Antragsverfahren neu strukturiert und vereinfacht. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung führt durch die Förderung und erläutert den gesamten Ablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder. Anträge können von Gebäudeeigentümern sowie von Anlagenbetreibern gestellt werden.
Neben der einmaligen Förderung aus dem FES sollten auch die langfristigen finanziellen Vorteile einer energieeffizienten und nachhaltigen Bauweise nicht vergessen werden. Die Einsparung von Energie schont langfristig den Geldbeutel, und die Nutzung erneuerbarer Energien macht unabhängig von schwankenden Energiepreisen.
Weitere Informationen zum FES sowie Richtlinien und Antragsformulare zum Download gibt es unter www.muenchen.de/fes oder direkt vom FES-Team per E-Mail an fes.rgu@muenchen.de sowie telefonisch unter 2 33-4 77 54.