Missbrauch mit falschen Attesten für ausreisepflichtige Ausländer in München?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.6.216
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Unter der berschrift De Maizire rgt Flchtlingsrzte informierte das Nachrichtenportal n-tv unlngst darber, dass rzte offenbar in vielen Fllen Atteste fr vollziehbar ausreisep ichtige Auslnder (Flchtlinge, Asylbewerber) ausstellen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Der Bundesinnenminister wird mit den Worten zitiert:
Es werden immer noch zu viele Atteste von rzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt. (...) Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Mnner unter 40 Jahren vor einer Abschiebung fr krank und nicht transportfhig erklrt werden. Dagegen spricht jede Erfahrung. (zitiert nach: http://www.n-tv.de/politik/De-Mai-ziere-ruegt-Fluechtlingsaerzte-article17955551.html; zul. aufgerufen: 21.6.2016; 20.04 Uhr; KR). Die Vermutung ist naheliegend, dass auch in der bayerischen Landeshauptstadt, die sich viel auf ihre ausufernde Willkommenskultur zugutehlt, der Missbrauch mit falsch ausgestellten Attesten ein Thema ist. Ausweislich einer Antwort der Sozialreferentin auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion Brgerliche Mitte Bayernpartei/Freie Whler, datiert vom 23.5.2016, waren zum Stichtag 29.2.2016 (...) in Mnchen 1.476 Personen registriert, die im Besitz einer Bescheinigung ber die Aussetzungen der Abschiebung (Duldung) waren. Bei diesen geduldeten Personen handelt es sich nicht nur um Flchtlinge, sondern auch um Auslnderinnen und Auslnder ohne Fluchthintergrund, die Deutschland verlassen mssen. Die Aufenthaltsbeendigung ist jedoch aus den unterschiedlichsten Grnden (z.B. Passlosigkeit, aber auch Reiseunfhigkeit oder schtzenswerte familire Bindungen) nicht immer mglich. (Zit. nach: https://www.rismuenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4073618.pdf ; zul. aufgerufen: 21.6.2016, 20.11 Uhr; KR). Diese Auskunft schliet ausdrcklich auch rztliche Atteste ein, die Reiseunfhigkeit bescheinigen. Hier sind Fragen geboten.
Sie bitten den Herrn Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:Frage 1:
Fr wie viele Personen besteht derzeit (bitte mglichst aktuelle Angabe!) im Zustndigkeitsbereich der LHM eine Aussetzung der Abschiebung aufgrund eines rztlichen Attestes? Bitte aufschlsseln nach mnnlich/weiblich/Alter?
Antwort:
Eine differenzierte IT-gestützte Auswertung ist nicht möglich.
Frage 2:
Inwieweit bzw. in welchem Umfang erfolgten berprfung der Reise- bzw. Abschiebefhigkeit im Rahmen einer amtsrztlichen Untersuchung, z.B. durch das Gesundheitsamt, den rztlichen Dienst des Amtes fr Wohnen und Migration bzw. durch vergleichbare stdtische Dienststellen?
Antwort:
Es gibt eindeutige Vorgaben der Aufsichtsbehörden, in welchen Fällen eine Überprüfung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt oder andere, von den Aufsichtsbehörden benannten qualifizierten Gutachtern erfolgen muss, insbesondere für die Diagnose „Posttraumatische Belastungsstörung“. Diesen Vorgaben wird grundsätzlich Rechnung getragen.
Frage 3:
Inwieweit hat das KVR Kenntnis von auffallenden Hufungen von Reiseunfhigkeitsbescheinigungen fr vollziehbar ausreisep ichtige Auslnder durch bestimmte rzte/Arztpraxen? Inwieweit geht bzw. ging das KVR solchen Aufflligkeiten nach? Immerhin stellt auch die (vormalige) Sozialreferentin in ihrer zitierten Antwort vom 23.5. ausdrcklich fest: Sofern aufenthaltsbeendende Manahmen rechtlich und tatschlich mglich sind, betreibt die Auslnderbehrde Mnchen nach Prfung des Einzelfalls konsequent die Beendigung des Aufenthalts. (zit. nach: a.a.O.)
Antwort:
Siehe Frage 2.
Da die Diagnose und Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen spezielle Fachkenntnisse und viel Erfahrung erfordern, gibt es in München spezialisierte Behandlungszentren, deren Gutachten regelmäßig den allgemeinen Vorgaben entsprechen. Sofern erforderlich erfolgt eine Überprüfung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt oder andere, von der Regierung von Oberbayern benannte Spezialisten.
Aufgrund der seit Jahren bestehenden stringenten Praxis der Ausländerbehörde, nur qualifizierte Gutachten anzuerkennen, ist die Zahl der vorgelegten Atteste, welche nicht den Vorgaben entsprechen, eher gering.