Senioren- oder Pflegeheim – und trotzdem nah bei der Familie?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 5.8.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 5.8.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Besonders im Alter muss die Art des Wohnens auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person abgestimmt sein. Sei es in einem Seniorenwohnheim oder beim selbstständigen Wohnen, Wohnen mit Service, Betreuung oder mit Pflege. Auch wird die Nähe zur Familie im Alter für einen großen Teil dieser Personen immer wichtiger. Viele Münchner Familien möchten gerne ihre zu pflegenden Angehörigen nahe ihrem Wohnort unterbringen um sich besser um diese kümmern zu können.
Auf Nachfrage bei verschiedenen Einrichtungen zu den Aufnahmekriterien wurde u.a. mitgeteilt, dass z.B. beim selbstständigen Wohnen bzw. in den Seniorenwohnheimen bevorzugt Münchner aufgenommen werden, aber auch darauf geachtet werde, dass ältere Menschen mit Angehörigen mit Wohnsitz in München eine Chance auf einen Platz bekämen oder diesen erhalten, falls keine weiteren Münchner Bürgerinnen und Bürger auf der Warteliste stehen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 5.8.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie ausgelastet sind die Einrichtungen der Landeshauptstadt München für ältere Menschen (aufgegliedert nach den verschiedenen Wohn- und Pfle- geangeboten)?
Antwort:
Das Sozialreferat ermittelt im Rahmen seiner jährlichen Marktbeobachtung eine Reihe von Kennzahlen zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen in München. Die Auslastung wird in den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen erfragt.
Zum Stichtag 15.12.2015 (Zeitpunkt der letzten Abfrage) gab es in München 57 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 7.575 Pflegeplätzen. Diese Plätze waren zum Stichtag zu 94,2% belegt. Darüber hinaus bestanden 200 Plätze in Tagespflegeeinrichtungen (teilstationäre Pflegeeinrichtung), deren Auslastung im Schnitt bei etwa 84% lag.In zwölf vollstationären Pflegeeinrichtungen werden zudem 490 Wohnbereichsplätze angeboten. Darüber hinaus besteht in München noch das Angebot des sogenannten „Betreuten Seniorenwohnens“. Dies unterliegt jedoch keiner öffentlichen Aufsicht und kann daher statistisch nicht erfasst werden.
Der komplette Marktbericht Pflege des Sozialreferats wird dem Sozialausschuss am 13.10.2016 im Rahmen der vorgesehenen Beschlussfassung zur Pflegebedarfsermittlung 2016 vorgelegt werden.
Das Sozialreferat erarbeitet zusätzlich und regelmäßig eine Zusammenfassung der Angebote „Wohnen im Alter“, welche dem Sozialausschuss noch im III. Quartal 2016 vorgestellt wird.
Dem kann eine differenzierte Aufgliederung der Möglichkeiten des freien Wohnungs- und Pflegemarkts in Bezug auf eigenständige Wohnformen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen entnommen werden.
Einen direkten Einfluss auf die Belegung hat die Landeshauptstadt München nur bei den Senioren- oder Altenwohnanlagen.
In München gibt es derzeit (Stand: 1.6.2016):
-13 Altenwohnanlagen (davon 10 mit psychosozialer
Betreuung) mit rund 2.000 Wohneinheiten
-ein sogenanntes „Integriertes Wohnen mit Gemeinschaftszentrum“ in der Menzinger Straße 16 mit 22 Wohneinheiten.
-zwei Altenwohnanlagen für besondere Zielgruppen mit rund 480
Wohneinheiten (Männer- bzw. Ledigenwohnheim und
Notburgaheim).
Die Wohnungen sind durchgängig belegt. Die Landeshauptstadt München plant daher einen Ausbau des Angebots. Zielgruppe der Senioren- oder Altenwohnanlagen sind ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die ihren Haushalt weitgehend selbständig führen, aber die Sicherheit anstreben, im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben selbstständig in einer gemieteten, abgeschlossenen Wohnung.
In 11 von derzeit 13 Senioren- bzw. Altenwohnanlagen in der Landeshauptstadt München erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner psychosoziale Begleitung durch eine Pflegefachperson oder durch eine Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen. Diese Stellen werden vom Amt für Soziale Sicherung gefördert.
Hauswirtschaftliche Versorgung, Essensdienste und Fahrdienste müssen gesondert organisiert werden. Für erforderliche Pflegeleistungen mussmit einem frei wählbaren ambulanten Pflegedienst ein eigener Vertrag geschlossen werden.
Die Belegung der geförderten Mietwohnungen erfolgt über das Amt für Wohnen und Migration i. d. R. mit Personen ab 60 Jahren. Hierzu muss ein Antrag auf eine geförderte Wohnung beim Amt für Wohnen und Migration gestellt werden (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Sozialwohnung.html).
Die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeiten analog der regulären Vergabe für geförderte Wohnungen. Der Einzug in eine geförderte Wohnung kann nur mit einem Berechtigungsschein des Amtes für Wohnen und Migration erfolgen.
Frage 2:
Gibt es Fälle, bei denen freie Plätze aus Personalmangel nicht vergeben werden können?
Antwort:
Eine gesonderte Erfassung der Gründe für nicht belegte Plätze erfolgt nicht, insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Frage 3:
Welche Kriterien gibt es zur Aufnahme in den verschiedenen Einrichtungen der Landeshauptstadt München in Bezug auf den Wohnsitz der Bewerber?
Antwort:
Die Aufnahmekriterien werden von den Trägern der Einrichtungen festgelegt. Bei geförderten Wohneinheiten müssen die Vergabekriterien des Amtes für Wohnen und Migration eingehalten werden. Wenn es sich bei den Einrichtungen um Stiftungen handelt, muss u.U. der Wille der Stifterin oder des Stifters bei den Aufnahmekriterien berücksichtigt werden.
Frage 4:
Wie ausgelastet sind Einrichtungen, die von der Landeshauptstadt Mün- chen Förderungen beziehen (aufgegliedert nach den verschiedenen Wohn- und Pflegeangeboten)?
Antwort:
Eine gesonderte Erfassung der Auslastung der Einrichtungen, die kommunale Förderungen erhalten haben, erfolgt nicht.Frage 5:
Welche Kriterien gibt es zur Aufnahme in den von der Landeshauptstadt München geförderten Einrichtungen in Bezug auf den Wohnsitz der Bewer- ber?
Antwort:
Siehe Antwort 3.
Frage 6:
Welche einheitlichen Kriterien können festgelegt werden, um auch älteren Menschen mit Angehörigen in München eine Aufnahme zu ermöglichen?
Antwort:
Siehe Antwort 3.
Die Landeshauptstadt München informiert auf der Internet-Seite „Pflege Angehöriger – und jetzt?“ unter www.muenchen.de/pflege-angehoeriger ausführlich zum Themenbereich Pflege und Versorgung. Neben Informationen zur Pflegeversicherung sind dort auch Hinweise auf die verschiedenen Versorgungsformen und Leistungsanbieter hinterlegt.