Überwachung und Bekämpfung von Nadelholzborkenkäfern Archiv
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Rathaus Umschau 172 / 2016, veröffentlicht am 09.09.2016
Das Kreisverwaltungsreferat erklärt Teile der Stadtbezirke Trudering – Riem, Ramersdorf – Perlach und Allach – Untermenzing zu Borkenkäfer-Gefährdungs- und Befallsgebieten. Es handelt sich um die Käferarten Buchdrucker und Kupferstecher. Betroffen sind Grundstücke, auf denen Fichten wachsen. Grundlage ist die Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern.
Die betroffenen Grundstücke müssen in der Zeit von 1. Oktober bis 31. März mindestens einmal und in der Zeit von 1. April bis 30. September regelmäßig mindestens alle vier Wochen auf Käferbefall kontrolliert werden. Daneben sind auch alle Personen, die beruflich oder zu Erwerbszwecken mit Fichten in den genannten Bezirken zu tun haben, zur Meldung von Befall oder Befallsverdacht verpflichtet.
Die Borkenkäfer müssen sachkundig, unverzüglich und wirksam bekämpft werden. Unterbleibt die Bekämpfung, kann die Landeshauptstadt München nach vorheriger Ankündigung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des jeweiligen Eigentümers durchführen lassen.
Sind Fichten befallen, muss sofort das Kreisverwaltungsreferat per E-Mail an waffen.kvr@muenchen.de oder per Telefon unter 233 44 634 verständigt werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt bis 31. Dezember 2018. Übersichtskarten der betroffenen Gebiete gibt es im Internet unter http://bit.ly/2cpR2uo.