Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des SV Au- bing in der Kronwinkler Straße 25
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Christian Müller, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 24.10.2013
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt des Antrages (Bedarfsbestätigung und Schaffung der Voraussetzungen für den Bau einer Kindertageseinrichtung) betrifft jedoch laufende Angelegenheiten, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Für die verzögerte Bearbeitung bitte ich um Verständnis.
Mit Ihrem Antrag Nr. 08-14/A 04730 vom 24.10.2013 fordern Sie das Referat für Bildung und Sport auf, den Bedarf für Kinderbetreuungsplätze auf dem Gelände des SV Aubing in der Kronwinklerstraße 25 zu bestätigen und den Bau einer Kindertageseinrichtung, gegebenenfalls mit altersübergreifenden Angeboten, zu ermöglichen.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Gelände der Bezirkssportanlage an der Kronwinkler Straße 25 umfasst zwei städtische Grundstücke. Während auf dem Flurstück 2149 Gemarkung Aubing die eigentliche Bezirkssportanlage situiert ist, befindet sich auf dem Flurstück 2149/1 das Vereinsheim des SV Aubing e.V. Da aus dem Antrag nicht explizit hervorgeht, auf welcher Fläche die Kindertagesstätte errichtet werden soll, geben wir eine Stellungnahme für beide Areale ab:
1.Städtische Bezirkssportanlage Kronwinkler Straße 25 (Flst. 2149 Gemarkung Aubing)
Die Bezirkssportanlage Kronwinkler Straße 25 besteht aus einem
Sportbetriebsgebäude mit verschiedenen Freisporteinrichtungen (drei Großspielfelder, ein Kleinspielfeld und eine Sommerstockbahn). Die vorhandenen Sporteinrichtungen werden auch künftig in bisherigem Umfang benötigt, um den intensiven Sportbetrieb der beiden Vereine,SV Aubing und FC Kosova e.V., vernünftig abwickeln zu können.
Der Druck auf die Sportanlage ist bereits jetzt so groß, dass wir in den nächsten Jahren eines der bestehenden Spielfelder durch einen Kunstrasenplatz ersetzen werden, um den Sportbetrieb auf Dauer sicherstellen zu können. Aufgrund der regen Wohnbautätigkeit in der näheren Umgebung wird sich der Druck auf die Sportanlage künftig sogar noch verschärfen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Chance, einen Teil dieser Fläche zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit den erforderlichen Räumen und Freiflächen zur Verfügung zu stellen.
2.Vereinsheim (Sportgaststätte) des SV Aubing e.V. (Flst. 2149/1 Gemarkung Aubing ) ganztägige Versorgung
Das städtische Flst. 2149/1 Gemarkung Aubing ist im Erbbaurecht bis 2034 an den SV Aubing e.V. überlassen. Auf dieser 752 qm großen Fläche befindet sich eine Sportgaststätte, die vom Verein betrieben wird und wohl saniert werden soll. Auf dieser ohnehin sehr kleinen Fläche können die für eine Kindertagesstätte erforderlichen Räume und Freiflächen nicht untergebracht werden.
Aus diesen Gründen halten wir den Antrag für nicht realisierbar.
Die SPD-Fraktion hatten wir auf Basis des Schreibens des Sportamtes vom 19.11.2013 und per Mail vom 8.7.2015 bereits über den Sachstand vorab informiert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.