Wie zuverlässig erkennt die Stadt München gefälschte Ausweisdoku- mente?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 4.7.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die Berliner Bürgerämter weisen große Sicherheitslücken auf. Wie Fron- tal21 in einem Test nachwies, ist es kinderleicht, sich in einem Shisha-Cafe in Athen in Griechenland mit einem mitgebrachten Passbild für 250 Euro einen tschechischen Personalausweis zu besorgen, der dann zusammen mit einer Wohnungsgeber-Bescheinigung in Berlin zu einer offiziellen Ber- liner Meldeanschrift führt. Die Verwaltungsbeamten sind keine geschulten Kripo-Beamten und können die Echtheit mit bloßen Augen nicht überprü- fen.
Aufgrund der schweren Mängel in Berlin scheint uns eine Anfrage in Mün- chen angebracht.“
Sie bitten den Herrn Oberbürgermeister folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1:
Wie werden die vorgelegten Ausweise in München auf ihre Echtheit ge- prüft?
Antwort:
Die Prüfung von Ausweisdokumenten erfolgt in den Bürgerbüros und der Ausländerbehörde in Verdachtsfällen nach Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie nach einer internen Dienstanweisung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros werden in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und der Polizei im Erkennen von Fälschungsmerkmalen in Ausweisdokumenten geschult. Die Behörde hat eigens hierfür spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer entsprechenden Ausstattung sowie bewährte Sicherheitsmechanismen. Um auch in Zukunft effektiv und konsequent Missbrauch aufzudecken, können keine weiteren Details geschildert werden, die öffentlich einsehbar wären.Frage 2:
Wie oft wurden bei der Stadt München erwiesenermaßen gefälschte Pa- piere vorgelegt und was ist die Konsequenz für die Personen, die diese vorlegen?
Antwort:
Wie oben ausgeführt, bestehen zum Zeitpunkt der Überprüfung der Ausweisdokumente im Bürgerbüro bzw. der Ausländerbehörde nur Verdachtsmomente, die auf eine Fälschung oder einen Dokumentenmissbrauch hindeuten. Dies ist bei mehreren Hundert Vorsprachen im Jahr der Fall.
Im Bürgerbüro und der Ausländerbehörde werden keine Statistiken darüber geführt, wie viele Ausweisdokumente letztendlich tatsächlich gefälscht waren. In einigen Fällen kann erst durch weitere Untersuchungen durch die Polizeibehörden festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um gefälschte Dokumente handelt.
Wenn sich der Verdacht einer Fälschung oder eines Dokumentenmissbrauchs erhärtet, wird von der Polizei Strafanzeige erstattet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.