Wohnen und Mobilität I Großräumige Mobilitätskonzepte in Bebauungsplänen – Baustein zur Förderung stadtverträglicher Mobilität in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 1.3.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag fordern Sie, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu beauftragen, Mobilitätskonzepte als festen Bestandteil aller künftigen Bebauungsplanverfahren zu etablieren, um in den jeweiligen Planungsgebieten die Nahmobilität zu fördern, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu verbessern, Mobilitätsstationen zu schaffen und einen höheren Anteil autoreduzierten/autofreien Wohnens zu erreichen. Dabei soll jeweils auch die Umgebung der Planungsgebiete mit einbezogen werden.
Wir bitten um Entschuldigung für die verspätete Antwort.
Die verkehrlichen Auswirkungen werden bereits im Rahmen der Abwägung in jedem Bauleitplanverfahren gewürdigt, ggf. hieraus resultierende Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Wir erlauben uns daher, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Inhaltlich können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt die Überzeugung der Antragstellerinnen und Antragsteller, dass bei der notwendigen weiteren Verdichtung die Mobilität im Stadtgebiet nur dann dauerhaft aufrechterhalten werden kann, wenn in neu gebauten Wohnvorhaben möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner flächen- und ressourcenschonend ohne eigenes Auto mobil sind.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.3.2016 „Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung“ (Vorlagen Nr. 14-20/V 04459) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung u. a. beauftragt, für jeden Bebauungsplan frühzeitig ein Mobilitätskonzept zu erstellen.
Dazu erarbeitet eine hauptabteilungsübergreifende Arbeitsgruppe im Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit einen Kriterienkatalog, auf dessen Basis künftig im Bauleitplanverfahren Maßnahmen zur Sicherstel-lung einer umweltschonenden, flächensparenden, barrierefreien und von allen Bevölkerungsgruppen selbständig nutzbaren Mobilität entwickelt und umgesetzt werden sollen. Hierbei sollen auch Angebote und deren Erreichbarkeit im Umfeld des jeweiligen Projektes mit betrachtet werden. Bausteine solcher Mobilitätskonzepte sind unter anderem die von Ihnen genannten Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und seiner Erreichbarkeit aus dem jeweiligen Quartier sowie die Einrichtung von Mobilitätsstationen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen begrüßt die Erarbeitung des Kriterienkatalogs, auf dessen Basis künftig im Bauleitplanverfahren unter anderem Maßnahmen zur Sicherstellung einer von allen Bevölkerungsgruppen selbständig nutzbaren Mobilität entwickelt und umgesetzt werden. Wesentlich und entscheidend für ausgewogene Bedarfsdeckung ist hierbei, dass für alle Prozesse und Ebenen der Planung und Umsetzung Kriterien für geschlechterbezogene Mobilitätsbedarfe und -wirkungen festgelegt werden, damit eine entsprechende Prüfung zielgerichtet und ergebnisrelevant durchgeführt werden kann. Ebenfalls wichtig ist, dass die Prüfungen und Erkenntnisse in den entsprechenden Darstellungen klar ersichtlich sind.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.