Kunst und Spielplatz am Marienhof
Antrag Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 19.5.2016
Antwort Baureferat:
Sie haben am 19.5.2016 Folgendes beantragt:
„Die Stadt prüft, ob auf dem Marienhof ein Kinderspielplatz errichtet und im nordöstlichen Bereich Raum für Kunstinstallationen angeboten werden kann. Dabei handelt es sich um eine temporäre Einrichtung bis zum erneu- ten Aufgraben wegen der zweiten Stammstrecke. Ebenso ist zu prüfen, ob temporäre Spieleaktionen der Stadt oder des Kreisjugendrings durchge- führt werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, da es sich um die Anlage eines temporären Kinderspielplatzes sowie um temporäre Nutzungen (Kunst, Spieleaktionen) innerhalb einer öffentlichen Grünfläche handelt, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.5.2016 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Frage nach einem eigenständigen Spielplatz auf dem Marienhof ist im Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung ausführlich diskutiert und letztendlich verworfen worden, da der Marienhof für vielfältigste Veranstaltungen und Aktionen genutzt wird und somit Konflikte mit dem Veranstaltungsbetrieb vorprogrammiert wären. So sehen sowohl der prämierte Gestaltungsentwurf des Marienhofes als auch das derzeitige Provisorium keinen separaten Kinderspielplatz zugunsten eines freien „gerätelosen“ Spielens und Lagerns vor; so zeigt die aktuelle Nutzung, dass der Marienhof in seiner jetzigen Form als frei bespielbare, multifunktionale Aufenthaltsfläche sehr beliebt und stark frequentiert ist. Zu erwähnen ist auch, dass am früheren Marienhof bereits ein Spielplatz existierte, der aber trotz aufwändiger Gestaltung kaum von Kindern genutzt wurde. Im Übrigen finden auch heute schon Spielaktionen der Spiellandschaft Stadt oder des Kreisjugendrings regelmäßig zu besonderen Anlässen und bei größeren Festen statt. Ebenso verhält es sich mit Kunstaktionen.
Bei der Abwägung für oder gegen die temporäre Errichtung eines Kinderspielplatzes auf Teilflächen des Marienhofes bis zu den erneuten Abgrabun-gen wegen der zweiten Stammstrecke wären des Weiteren zeitliche und wirtschaftliche Argumente zu berücksichtigen. Das „Zeitfenster“ für eine mögliche Nutzung des Spielplatzes bemisst sich wegen des notwendigen Projektvorlaufs vom Sommer 2016 bis zum voraussichtlichen Beginn bauvorbereitender Maßnahmen für das Gesamtbauvorhaben Marienhof. Die DB Projektbau GmbH betreibt derzeit die Ausschreibung der Bauleistungen für die Rohbaumaßnahmen Marienhof und Hauptbahnhof. Mit den Angebotspreisen wird voraussichtlich bis zum Herbst 2016 eine aktualisierte Kostenhochrechnung der Gesamtmaßnahmen vorgenommen und dem
Freistaat zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend ist die Finanzierungssicherheit in Form eines Finanzierungsvertrages zwischen allen Beteiligten zu schaffen.
Den positiven Abschluss eines entsprechenden Finanzierungsvertrages vorausgesetzt und bei Vorliegen von Baurecht könnte Ende 2016/Anfang 2017 mit ersten bauvorbereitenden Maßnahmen im Bereich Marienhof (Spartenverlegungen etc.) begonnen werden. Damit ist davon auszugehen, dass wegen des notwendigen planerischen Vorlaufs der Spielplatz frühestens im Herbst 2016 aufgebaut und spätestens im Jahr 2017 wieder abgebaut werden müsste.
Zudem wären für einen temporären Spielplatz in einer derart exponierten Lage sowohl eine angemessene und attraktive Geräteauswahl als auch eine Mindestbegrünung (Beschattung) unverzichtbar. Ihre Anregung, „Spielplatzinstallationen aus dem Fundus der Stadt“ zu verwenden, ist leider nicht umzusetzen. Die Hauptabteilung Gartenbau des Baureferates betreibt keine Lagerhaltung, weil jeder Spielplatz eine individuelle Geräteausstattung erfährt und im Einzelfall demontierte Geräte in der Regel deutliche Verschleißerscheinungen aufweisen und nicht mehr den Sicherheitsanforderungen genügen (TÜV).
Unter Abwägung aller Argumente können wir deshalb die Einrichtung eines temporären Kinderspielplatzes auf dem Marienhof aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht nicht befürworten.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.