Islamisches „Opferfest“ in München – Probleme, Regelungen
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.7.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 27.7.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Das islamische ‚Opferfest‘ (Kurban Bayrami; auch Kurben-Hadzi Bajram) findet in diesem Jahr am 13.9. statt. Bei dem Fest handelt es sich um das höchste muslimische Fest. Im Mittelpunkt steht dabei die Erinnerung an den Propheten Abraham, der – nach bestandener Prüfung durch Gott – an- statt seines Sohnes Ismael ersatzweise nur einen Widder opfern muss. Diese Tradition macht das islamische ‚Opferfest‘ zu einer außerordentlich blutigen und in der nichtmuslimischen Welt umstrittenen Angelegenheit, denn in Millionen muslimischer Haushalte werden aus diesem Anlass Op- fertiere rituell geschlachtet, nach regionaler Verfügbarkeit meist Schafe. – Auch in westlichen Ländern und auch in Deutschland werden am 13.9.2016 ungezählte Muslime dem Ritual des ‚Opferfestes‘ folgen und dabei vielfach private Schlachtungen vornehmen. In der Vergangenheit sorgte dies immer wieder für Unverständnis und auch Empörung, weil das vorgeschriebenen rituelle Schächten – also das Ausblutenlassen des noch lebenden Opfer- tieres – im europäischen Kulturkreis als barbarisch empfunden wird und in Deutschland gesetzlich auch verboten ist – eigentlich; für Muslime und Juden werden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt. Rituelle Schlach- tungen müssen dabei beim zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemeldet werden. – Es ergeben sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Anmeldungen ritueller Schlachtungen ohne Betäubung aus An- lass des islamischen „Opferfestes“ wurden in den Jahren seit 2010 bei den zuständigen Stellen bzw. beim zuständigen Amtstierarzt in München vorschriftsgemäß angemeldet (bitte jahrweise angeben!)? Um wie viele Tiere ging es dabei jeweils konkret?Antwort:
Für die Jahre 2010 bis heute liegen keine Anmeldungen für rituelle Schlachtungen ohne Betäubung im Rahmen des islamischen Opferfestes vor.
Frage 2:
Wie viele Fälle nicht angemeldeter, d.h. illegaler Schlachtungen im Zusam- menhang mit dem muslimischen „Opferfest“ wurden in diesem Zeitraum bekannt (z.B. aufgrund von Strafanzeigen, Meldungen bei der Polizei etc.)?
Antwort:
Zu illegalen Schlachtungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kurban Bayrami liegen keine Anzeigen, Beschwerden oder Meldungen vor.
Frage 3:
In wie vielen Fällen kam es deshalb nach Kenntnis der LHM zu Verurteilun- gen?
Antwort:
Siehe Antwort 2.
Frage 4:
Verschiedentlich hat sich auch hierzulande bei Politikern inzwischen die durchaus diskussionswürdige Gewohnheit eingebürgert, nicht nur aus An- lass des Fastenmonats Ramadan, sondern auch anlässlich des „Opferfes- tes“ Grußbotschaften an muslimische Gemeinden zu senden. Wie hält es die bayerische Landeshauptstadt in dieser Frage?
Antwort:
Die jetzige Stadtspitze hat bislang anlässlich des Islamischen Opferfestes keine Grußbotschaften an muslimische Gemeinden gesandt.