Die Vollversammlung des Stadtrats hat in ihrer gestrigen Sitzung die neue Erhaltungssatzung „Sendling – Westpark“ beschlossen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung voraussichtlich im Februar in Kraft treten. Das Gebiet erstreckt sich mit einem Teil westlich des Mittleren Rings sowie auch östlich davon (Luise-Kiesselbach-Platz – Garmischer Straße) zwischen dem Westpark und der Heckenstallerstraße und grenzt im Osten an das bestehende Erhaltungssatzungsgebiet „Am Harras/Passauerstraße“ an.
Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit mehr als einem Vierteljahrhundert sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden. Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft. In der Landeshauptstadt München wird es somit dann insgesamt 19 Erhaltungssatzungen mit rund 133.000 Wohnungen geben, in denen etwa 235.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.