Geldverschwendung an der Bushaltestelle in der Seybothstraße
Antrag Stadträte Dr. Reinhold Babor und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 7.7.2016
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag vom 7.7.2016:
„Die Verlegung der Haltestelle der Buslinie 139 an der Ecke Seybothstraße/ Autharistraße, die bisher am Straßenrand situiert ist, wird wie alle anderen Bushaltestellen in der Seybothstraße/Autharistraße weiter an den Straßen- rand verlegt. Die in Bau befindliche Straßeneinengung wird rückgebaut.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit (Tiefbauprojekt mit Projektkosten unter 500.000 Euro) i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.7.2016 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Das Baureferat wurde von der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) gebeten, die Haltestelle Autharistraße in der Seybothstraße barrierefrei auszubauen, da sie technisch und betrieblich nicht den aktuellen Anforderungen entsprach.
Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen (Neubaugebiet Hochäckerstraße und Messestadt Riem mit weiterführenden Schulen und Technologiepark) auf der Buslinie 139 zwischen Messestadt West und Klinikum Harlaching ist laut Aussage der MVG der Einsatz von Buszügen in den kommenden Jahren zu erwarten. Dementsprechend wurde diese Halte-
stelle für 23 m lange Buszüge ausgelegt.
Die ursprüngliche Lage der Haltestelle (Nordseite) in Richtung Klinikum Harlaching, die westlich des Kreuzungsbereiches Seyboth-/Autharistraße lag, konnte bei dieser Vorgabe in Verbindung mit dem obligatorischen barrierefreien Ausbau nicht gehalten werden. Eine Verlängerung der ursprünglichen Haltestelle, entsprechend den Vorgaben der MVG, auf 23 Meter war aufgrund der bestehenden Einfahrten nicht möglich.Zu Ihrem Antrag vom 7.7.2016 teilt uns die MVG außerdem mit:
Anlass für den Umbau der Haltestelle Autharistraße war die zuvor unbefriedigende bauliche Situation.
Der Umbau der Haltestellen zu Kaphaltestellen bedeutet entgegen der Erläuterung im Antrag keine Straßeneinengung, da die Haltestellenkaps nur bis auf Höhe der am Fahrbahnrand abmarkierten Stellplätze herausgezogen werden. Somit bleibt die für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite von 7,70 Metern voll umfänglich erhalten. Die Behinderungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) beim Halten des Busses an der Kaphaltestelle sind äußerst gering, da auf diesem Teilabschnitt der Linie 139 nur ein 20-Minuten-Takt gefahren wird und gemäß unserer Auswertung zu den Hauptverkehrszeiten die Busse durchschnittlich 11 Sekunden an der Haltestelle halten. Durch die großzügige Fahrbahnbreite ist ein Überholen des kurzzeitig haltenden Busses durch ein teilweises Ausweichen in die Gegenfahrspur möglich, insbesondere auch für Rettungswägen auf Einsatzfahrten mit Sondersignal.
Die Ausgestaltung der Haltestelle Autharistraße als Kaphaltestelle hat gegenüber einer Busbucht erhebliche Vorteile:
Die Busse können die Haltestelle geradlinig anfahren und verlassen, d.h. die kurvigen Fahrbewegungen beim Ein- und Ausfahren aus der Bucht entfallen und das Sturzrisiko für Fahrgäste im Bus sinkt.
Die Bushaltestelle kann nicht mehr verparkt werden, was immer wieder zu Behinderungen für den Linienverkehr und die Fahrgäste führt.
Durch den Entfall der Ein- und Ausfahrbereiche müssen erheblich weniger Stellplätze entfallen. Bei einer Busbucht benötigt der Buszug zusätzlich zur Haltestellenkante von 23 Metern einen freizuhaltenden An- und Abfahrbereich von 32 Metern (also insgesamt 55 statt den 23 Metern beim Kap). Der Ortsbild prägende Baumbestand und Alleecharakter können erhalten werden, da die Eingriffe in den Baumbestand zur Schaffung von ausreichend breiten Bewegungsflächen z. B. für Rollstuhlfahrer minimal ausfallen. Bei einer Lösung ohne Haltestellenkap hätten die Bäume im Haltestellenbereich voraussichtlich komplett entfernt werden müssen, um die erforderlichen Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit herstellen zu können.
Daher ist die gemeinsam entwickelte Haltestellenlösung in Anbetracht der Randbedingungen und unter Abwägung der verschiedenen Belange optimal.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.