Verkehrs- und Planungssituation in der Parkstadt Schwabing Wann wird endlich gehandelt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 14.4.2015
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage vom 14.4.2015 zur Verkehrs- und Planungssituation in der Parkstadt Schwabing führen Sie Folgendes an:
„Vor 13 Monaten haben wir in einer Antwort auf unsere Anfrage zur Ver- kehrssituation in der Parkstadt Schwabing erfahren, dass die provisorische Verbindung zwischen Lyonel-Feininger-Straße und Georg-Muche-Straße gemäß Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Man sei (Stand 10.3.2014) gerade in Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Fachstellen. Die Anwohner, die verständlicherweise durch den nun immer noch stattfinden- den Verkehr genervt sind, fragen sich, wie schnell die Verwaltung arbeitet und zu Ergebnissen kommt.“
Sie bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender
Frage:
Wann liegen die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche vor und wann können die Anwohner mit der Schließung der Verbindung zwischen Lyo- nel-Feininger-Straße und Georg-Muche-Straße rechnen?
Antwort:
Im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781 ist zwischen Marian-
ne-Brandt-Straße und Wilhelm-Wagenfeld-Straße auf Grundstück Flur Nr. 874/4 Gemarkung Schwabing eine Grünfläche festgesetzt, die im Osten die derzeitige Straßenverbindung zwischen Lyonel-Feininger-Straße und Georg-Muche-Straße queren soll und dann über eine bestehende Fußwegverbindung in den zentralen Park der Parkstadt Schwabing führt.
Bei dem heute als Straßenverbindung wahrgenommenen ca. 100 m langen Abschnitt zwischen Lyonel-Feininger-Straße und Georg-Muche-Straße handelt es sich laut Bebauungsplan um Dienstbarkeitsflächen, also privat genutzte Grundstückszufahrten für die angrenzende Bebauung. Der Abschnitt wurde seinerzeit vom damaligen Erschließungsträger (City-Tec) ohne Abstimmung mit den maßgeblichen Dienststellen der Landeshauptstadt als Straßenverbindung hergestellt, um zunächst einen reibungslosenBauablauf für die Gewerbe- und Wohnbebauung zu gewährleisten. Dieses ursprünglich für zwei Jahre geplante Provisorium hat bis heute Bestand, um Erschließung und Zurverfügungstellung funktionsfähiger Rettungswege sicherzustellen.
Eine endgültige Realisierung des im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781 vorgesehenen Straßenunterbruchs ist erst im Zuge der Herstellung des westlich anschließenden Grünkorridors sinnvoll, wenn die baulichen Entwicklungen der angrenzenden Grundstücke abgeschlossen sind.
Die provisorische Sperre am südlichen Ende des Wendehammers der Georg-Muche-Straße wurde im Herbst 2015 errichtet.
Zwischenzeitlich wurde das Grundstück (Flst. 874/14) südlich des geplanten Grünzuges veräußert. Der Eigentümer ist verpflichtet, nach Fertigstellung seiner Gebäude und nach der Klärung der Zufahrtsregelung für die Rettungsfahrzeuge, eine angemessene dauerhafte Sperre an der Südseite seines Grundstücks auszuführen. Danach kann der Rückbau des Provisoriums erfolgen.