Wie sehen die aktuellen Planungen zur Bayernkaserne aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/ Rosa Liste) vom 22.4.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 22.4.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadt München hat der Regierung von Oberbayern Teile des ehema- ligen Bayernkaserne-Geländes vorübergehend zur Verfügung gestellt, um dort eine Erstaufnahme für Geflüchtete einzurichten, bis die Bebauung des Geländes beginnt. Teil der Abmachung war, dass die Regierung von Ober- bayern in der Zwischenzeit eine Erstaufnahmeeinrichtung mit guten Stan- dards baut, die langfristig bestehen bleiben und kommenden Anforderun- gen gerecht werden kann. Dies ist bis heute nicht geschehen, allerdings gibt es immer wieder Presseberichte über mögliche Standorte.
Es ist sinnvoll, dass die in der Bayernkaserne entstandenen Beratungs- und Betreuungsangebote für Geflüchtete erhalten bleiben und auf die neue Aufnahmeeinrichtung übertragen werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 22.4.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie lautet die aktuelle Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern be- züglich der Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der Bayernkaserne?
Antwort:
Das Kommunalreferat teilt hierzu in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit (Stand 29.7.2016):
Für die Nutzung der Bayernkaserne als Aufnahmeeinrichtung (AE) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurde im Oktober 2013 zwischen Herrn Oberbürgermeister Ude und Herrn Regierungspräsidenten Hillenbrand eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Nutzung der Bayernkaserne durch die Regierung von Oberbayern als AE bis 31.12.2016 möglich ist.
Darüber hinaus hat die Regierung von Oberbayern eine Verlängerung der Nutzung bis Juni 2017 angefragt. Eine ergänzende Vereinbarung über deninsgesamt als Aufnahmeeinrichtung genutzten Teil des Geländes der Bayernkaserne wurde jedoch bislang nicht getroffen.
Sollte die Planung der Nachfolgenutzung des Geländes zeitliche Spielräume eröffnen, kann aus Sicht des Kommunalreferats bei Bedarf die Nutzung bis zum tatsächlichen Abriss der jeweiligen Gebäude fortgesetzt werden.
Frage 2:
Welche alternativen Standorte sieht die Regierung von Oberbayern derzeit für die Erstaufnahmeeinrichtung vor?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern teilt hierzu mit (Stand 3.6.2016):
Als Nachfolge wird ein Objekt benötigt, das die Realisierung des erforderlichen Raumbedarfs ermöglicht. Nach den aktuellen Überlegungen der Regierung von Oberbayern soll die Aufnahmeeinrichtung in Nachfolge der Bayernkaserne auf einem mehrgliedrigen System beruhen, welches das bereits bestehende Ankunftszentrum und bestehende Bettenkapazitäten in AE-Dependancen einbezieht. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Frage 3:
Wie ist der derzeitige Zeitplan für die Bebauung des Bayernkaserne-Gelän- des? Wann soll mit dem Bau begonnen werden? Welche Verzögerungen sind zu erwarten?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt hierzu mit:
Derzeit wird im Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Masterplanung für die ehemalige Bayernkaserne als Grundlage für den Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist für Ende 2018 vorgesehen. Der städtebauliche Entwurf und die innere Erschließung des Quartiers ermöglichen eine abschnittsweise und von Unwägbarkeiten und Verzögerungen weitgehend unabhängige Realisierung einzelner Bauabschnitte. Mit der sukzessiven Umsetzung der rund 4.000 geplanten Wohneinheiten kann ab 2019/20 begonnen werden.Frage 4:
Welche Planungen gibt es, um die bewährten Beratungs- und Betreuungs- angebote für Geflüchtete, die mittlerweile in der Bayernkaserne entstan- den und gewachsen sind, in die neue Erstaufnahme zu übertragen?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern teilt hierzu mit:
Die Regierung von Oberbayern hat im Raumbedarfsplan für ein weiteres Objekt Folgendes vorgesehen: Umfangreiche Gemeinschaftsräume für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie zusätzliche Aufenthaltsräume im Betten-Trakt, in denen auch ehrenamtliche Initiativen tätig werden können, Räume für die Asylsozialberatung, Räume für kurative medizinische Versorgung und Gesundheitsvorsorge. Zudem sollen bewährte Einrichtungen wie die Kleiderkammer fortgeführt werden.