Wie sehen die aktuellen Planungen zum Unterricht von Flüchtlings- kindern aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 1.7.216
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 1.7.2016 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Ist es zutreffend, dass die Regierung von Oberbayern in Zukunft einen Unterricht der schulpflichtigen Flüchtlingskinder nicht mehr in den Schulen in Übergangsklassen, sondern direkt in den Gemeinschaftsunterkünften plant?“
Zu denen von Ihnen gestellten Fragen möchten wir nun Stellung nehmen.
Erlauben Sie, dass ich Ihnen kurz den bisherigen Sachstand schildere.
Die Dienst- und Fachaufsicht für die Staatlichen Grund- und Mittelschulen liegt beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München, daher habe ich von dort eine Stellungnahme erbeten. Diese liegt meinem Haus nun vor und ich möchte zu den von Ihnen gestellten Fragen, wie auch zum Sachverhalt Stellung nehmen.
Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes plant die Regierung von Oberbayern keine Unterrichtung in den Gemeinschaftsunterkünften.
Kinder und Jugendliche, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden wie bisher in Übergangsklassen, Deutschförderklassen oder Regelklassen an Grund- und Mittelschulen unterrichtet. Zum neuen Schuljahr sind derzeit 110 Übergangsklassen in Grund- und Mittelschulen geplant.
Daher ist auch die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen für den Umgriff der Gemeinschaftsunterkünfte nicht möglich.
Für den Umgriff der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen meinem Haus jedoch Informationen vor, dass hier die Regierung von Oberbayern derzeit die kurzfristige Beschulung von Flüchtlingen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht plant.Daher möchte ich Ihre Fragen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, unter diesem Aspekt beantworten.
Frage 1:
Ab wann sollen die schulpflichtigen Kinder in den Unterkünften unterrichtet werden?
Antwort:
An der Erstaufnahmeeinrichtung „Am Moosfeld“ sowie an der „Funkkaserne“ ist geplant, jeweils zwei Klassen zum neuen Schuljahr 2016/17 einzurichten, soweit der Bedarf vorliegt.
Frage 2:
In welchen Räumlichkeiten sollen die Kinder unterrichtet werden?
Antwort:
Der Unterricht findet in Gemeinschaftsräumen der Erstaufnahmeeinrichtung statt, die Ausstattung erfolgt im Rahmen des Sachaufwands als Pflichtaufgabe.
Frage 3:
Werden die Kinder von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet?
Antwort:
Die Klassen werden von Lehrerinnen und Lehrern mit dem fachlichen Schwerpunkt „Deutsch als Fremdsprache“ unterrichtet.
Frage 4:
Nach welchem Zeitraum sollen die Kinder nach ihrer Ankunft in München dort unterrichtet werden?
Antwort:
Diese Maßnahme ist präventiv für Kinder und Jugendliche gedacht, die aufgrund ihrer kurzen Aufenthaltsdauer keinen Zugang zur Regelschule finden.
Frage 5:
Ist geplant, dass die Kinder nach Beschulung in den Unterkünften zur bes- seren Integration in die Regelschulen kommen und wenn ja, wann?Antwort:
Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler aus den Erstaufnahmeeinrichtungen spätestens nach der entsprechenden Frist in die Übergangsklassen bzw. Regelklassen eingeschult werden.
Meiner Einschätzung nach ist derzeit noch nicht sicher gestellt, ob diese Klassen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zustande kommen, da die Erfahrung zeigt, dass die Eltern zeitnah von den Sozialen Unterstützungsdiensten vor Ort bezüglich der Aufnahme in die Schule betreut werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.