Radwegsicherheit erhöhen IV – Kreuzung Arnulfstraße/Abfahrt Donnersberger Brücke stadteinwärts
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 27.5.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat eine „Gewährleistung“ der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern im Kreuzungsbereich der Arnulfstraße Abfahrt Donnersberger Brücke stadteinwärts zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Sie haben beantragt, durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern im Kreuzungsbereich der Arnulfstraße/ Abfahrt von der Donnersberger Brücke stadteinwärts zu erhöhen.
Die Signalschaltung an dieser Stelle ist folgendermaßen. In einem Umlauf erhalten die Rechtsabbieger zwei Grün-Zeiten zum Abbiegen, um die äußerst starke Übereckbeziehung leistungsfähig abwickeln zu können. Zuerst wird ein sogenanntes Rechtsabbiegerhilfsignal geschaltet. Rechtsabbieger können dabei konfliktfrei (ohne Freigabe von parallelem Fuß- und Radverkehr) abbiegen. Nach kurzer Unterbrechung der Freigabe wird die gesamte Zufahrt mit dem parallelen Fuß- und Radverkehr freigegeben. Diese Unterbrechung ist für die Sicherheit des querenden Fuß- und Radverkehrs nötig, damit dieser einen Zeitvorsprung auf der Fahrbahn gegenüber den Rechtsabbiegern haben. Abbiegende Fahrzeuge haben gemäß § 9 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung auf den Vorrang der parallel querenden Fußgänger und Radfahrer zu achten. Unsere Beobachtungen haben gezeigt, dass der Vorrang von Fußgängern und Radfahrern von den abbiegenden Fahrzeugen in der Regel auch korrekt beachtet wird.Es ist jedoch zu erwähnen, dass wir auch das Fehlverhalten von etlichen Fußgängern und Radfahrern beobachten konnten, welche sich nicht sonderlich durch „Rot“ beeindrucken ließen. Ferner fuhren Radfahrer auf dem dort vorhandenen Radweg verbotswidrig in falscher Richtung. Solche Verhaltensweisen führen dann immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen.
Aufgrund des tragischen Verkehrsunfalls am 30.7.2015 hat das Kreisverwaltungsreferat folgende Maßnahmen veranlasst:
-Roteinfärbung des Radweges, am 20.8.2015 ausgeführt
-Installation eines Gelbblinkers, am 31.3.2016 ausgeführt
Laut aktueller Information des Polizeipräsidiums München wurde an dieser Örtlichkeit seit dem Verkehrsunfall im Juli 2015 nur ein weiterer Verkehrsunfall mit einem Radfahrer registriert. Ein rechtsabbiegender Fahrzeugführer ließ nach Grünbeginn zuerst die Fußgänger auf der Furt passieren. Nachdem diese geräumt hatten, fuhr er wieder an und übersah dabei einen aus seiner Sicht von links kommenden, die Furt in verbotswidriger Richtung fahrenden, Radfahrer. Der Radfahrer wurde leicht verletzt.
Die oben dargestellten und getroffenen Maßnahmen trugen daher entgegen Ihrer Einschätzung signifikant zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Eine wie von Ihnen angeregte Änderung der Signalschaltung bzw. auch ein einspuriges Rechtsabbiegen hätte massiv Einfluss auf die gesamte Abwicklung des Verkehrs. Die Leistung des Gesamtknotens würde erheblich gemindert, die dort bereits gegebene Rückstauproblematik verschärft und somit der Druck auf alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Ebenfalls wären problematische und unfallträchtige Rückstauungen auf der Donnersberger Brücke zu erwarten.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Spiegel zur Verbesserung der Sicht halten wir für kontraproduktiv, da sie die Autofahrer an dieser Stelle als zusätzlich zu beachtendes Detail, überfordern würden.
Aktuell sieht das Kreisverwaltungsreferat aufgrund der gegebenen Situation keinen weiteren Handlungsbedarf.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.