Abfallwirtschaftsbetrieb München: Verbot der Trinkgeldannahme für Müllmänner und -frauen Archiv
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Rathaus Umschau 19 / 2016, veröffentlicht am 29.01.2016
Aufgrund der Meinungsäußerungen von Münchner Bürgerinnen und Bürgern, die kürzlich in der Tagespresse und auf lokalen Netzwerken erschienen sind, möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) gerne die Hintergründe erläutern, warum die Müllmänner und -frauen des AWM kein Trinkgeld annehmen dürfen.
Zunächst freuen wir uns sehr darüber, dass die körperlich schwere Arbeit der Müllwerker von den Münchnerinnen und Münchnern so geschätzt wird. Und wir können sehr gut nachvollziehen, dass diese Entscheidung für Außenstehende unverständlich erscheint.
Gleichwohl bestehen gute Gründe dafür, dass die AWM-Mitarbeiter kein Trinkgeld annehmen dürfen:
Im Gegensatz zu Friseuren, Taxifahrern oder Bedienungen in Gaststätten sind die Müllwerker Angestellte der öffentlichen Verwaltung. Amtsträger und Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen nach Beamten- und auch nach Tarifrecht grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder Trinkgeld annehmen, es sei denn, der Dienstherr stimmt einer Ausnahmeregelung zu. Diese Ausnahme bestand für Müllwerker des AWM bis 2008. Es gab aber zunehmend Beschwerden von Bürgern über das zum Teil als aufdringlich empfundene Sammeln von Trinkgeld in der Weihnachtszeit. Darüber hinaus kam es zu Klagen über Schikanen oder Fehlleistungen der Müllmänner, wenn einmal kein Trinkgeld gegeben wurde.
Auf der anderen Seite wurden Fälle bekannt, bei denen Mitbürger Trinkgeld angeboten hatten, um zusätzliche Entsorgungsleistungen zu erhalten. Zudem gab es je nach Gebiet ganz erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Trinkgelder. In einigen Gebieten wurde viel Trinkgeld gegeben, in anderen sehr wenig oder gar keines, zum Beispiel in Stadtteilen mit vielen Mietwohnungen. Dies hat zu einer großen Ungleichbehandlung und Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern selbst geführt.
Aus diesen Gründen gilt nun für alle Beschäftigte der Landeshauptstadt München, und eben auch für die des AWM: Kleinere Geschenke und Gutscheine bis zu einem Wert von 25 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr sind erlaubt, Bargeld darf aber generell nicht angenommen werden. Wir hoffen, wir konnten die Hintergründe gut erklären und wir sind sicher, dass die persönliche Wertschätzung die schönste Belohnung für unsere Mitarbeiter ist, auch wenn sie materiell nur durch Sachgeschenke von maximal 25 Euro untermauert werden darf.