Die Herkunft von Honig muss für den Verbraucher immer ersichtlich sein – auch auf kleinen Portionspackungen. Das hatte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) von einem bayerischen Hersteller gefordert. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das Vorgehen des Kreisverwaltungsreferats in einem Verfahren zur Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln jetzt bestätigt. Die Angabe des Ursprungslandes ist daher künftig auf den Portionspackungen anzugeben – unabhängig davon, ob diese einzeln verkauft oder als Teil einer Mahlzeit in Kantinen, Hotels oder Gemeinschaftseinrichtungen angeboten werden. Für die Lebensmittelkontrolle des KVR war es die erste Gerichtsverhandlung auf europäischer Ebene.