Sofortmaßnahme – Verkehrschaos am Innsbrucker Ring entschärfen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
12.8.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat als Sofortmaßnahme eine Änderung der Verkehrsführung durch Ummarkierungen im Kreuzungsbereich des Innsbrucker Ringes/ Ottobrunner Straße zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die von Ihnen vorgeschlagene Ummarkierung der zweiten Linksabbiegespur in der nordöstlichen Zufahrt des Knotenpunktes „Innsbrucker Ring/ Ottobrunner Straße“ würde keine Verbesserung des Verkehrsflusses bewirken, da die maximale Leistungsfähigkeit vom Innsbrucker Ring zur Autobahn A8 von dem nachfolgenden Knotenpunkt „BAB A8/Innsbrucker Ring“ bestimmt wird.
Durch eine dreispurige Führung des Geradeaus-Verkehrs würde zudem der Knotenpunkt „Innsbrucker Ring/Ottobrunner Straße“ permanent überstaut werden, da der nachfolgende Knotenpunkt, insbesondere in Fahrtrichtung zur A8, keine zusätzlichen Verkehrsmengen mehr bewältigen kann.
Das Kreisverwaltungsreferat muss Ihnen daher leider mitteilen, dass es eine Ummarkierung der zweiten Linksabbiegespur in der nördlichen Zufahrt des Knotenpunktes „Innsbrucker Ring/Ottobrunner Straße“ wegen der abzusehenden Überstauung und der dadurch entstehenden Sicherheitsprobleme nicht anordnen wird.Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und somit des Verkehrsflusses hält das Kreisverwaltungsreferat eine Aufweitung der nordöstlichen Zufahrt am Knotenpunkt „BAB A8/Innsbrucker Ring“ von zwei auf drei Linksabbiegespuren zur Auffahrt auf die A8 für sinnvoll (bei Beibehaltung der zwei Geradeaus-Fahrspuren). Für diese Maßnahme wären jedoch bauliche Maßnahmen (Verschmälerung des Mittelteilers) erforderlich, die im Rahmen des Projekts „Ortskern Ramersdorf“ vorgeschlagen werden.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.