Nachgefragt: Berufsvorbereitende Praktika, Ein-Euro-Jobs und ver- gleichbare Beschäftigungsmodelle für “Flüchtlinge“ und Asylbewer- ber bei der LHM
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 6.6.2016
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Ihre an Herrn Oberbürgermeister gerichtete Anfrage vom 6.6.2016 wurde dem Personal- und Organisationsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„In einem kürzlich in den Geschäftsgang eingebrachten Antrag regt die SPD-Stadtratsfraktion an, insbesondere ‚Flüchtlingen‘ ‚über die bisherigen Ausbildungsmöglichkeiten hinaus weitere Zugangswege‘ zum Arbeits- markt zu eröffnen und dabei zum Beispiel Praktika bei der LHM ins Auge zu fassen. Geflüchtete Menschen, argumentiert der Antrag, brächten oft ‚berufliche und soziale Kompetenzen, interkulturelle Erfahrungen aus ih- ren Herkunftsländern und Mehrsprachigkeit mit‘. – Allerdings entspricht die Realität oft nicht den hochgesteckten Erwartungen. Im sächsischen Waldenburg etwa hatte die Stadtverwaltung eigens für Asylbewerber Ein- Euro-Jobs geschaffen. Sechs Monate später legten die beschäftigten Asyl- bewerber die Arbeit nieder und gaben die Jobs wieder auf – sie sahen sich unter Wert entlohnt (nach: http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/ GLAUCHAU/Waldenburger-Asylbewerber-geben-Ein-Euro-Jobs-auf-arti- kel9536696.php; zul. aufgerufen: 6.6.2016, 2.10 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Frage 1:
Welche Erfahrungen konnte die Landeshauptstadt München bei der beruf- lichen Integration von Asylbewerbern/„Flüchtlingen“ machen? In Zahlen: wie viele „Flüchtlinge“/Asylbewerber konnte die LHM seit Jahresanfang 2015 in städtischen Praktika bzw. Ein-Euro-Jobs oder vergleichbaren Be- schäftigungsverhältnissen unterbringen?
Antwort:
Der Stadtrat hat sich am 6./20.7.2016 mit der zukünftigen Zulassungspraxis berufsvorbereitender Praktika u.a. für Asylbewerber/-innen und geflüchtete Personen befasst. Demnach können diese Personen u.a. einwöchige Hospitationen zur beruflichen Orientierung absolvieren, sofern sie einen Schülerstatus nachweisen können. Konkrete Zahlen über absolvierte Praktika, Hospitationen oder Ein-Euro-Jobs durch diesen Personenkreis liegen nicht vor, da hierzu keine Statistiken geführt werden.Frage 2:
Inwieweit bzw. in wie vielen Fällen mussten hierbei die gesetzlichen Regu- larien in Anspruch genommen, also z.B. Leistungskürzungen bei unzurei- chender Kooperation mit dem Jobcenter vorgenommen werden?
Antwort:
Die Besetzung der Arbeitsgelegenheiten (AGH) erfolgt in München grundsätzlich freiwillig, aufgrund der Freiwilligkeit kann es daher nicht zu Sanktionen kommen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.