Nächtliche Massentransfers von „Flüchtlingen“ nach Deutschland – inwieweit ist auch München betroffen?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.8.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 10.8.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Während sich die Zugangszahlen an ‚Flüchtlingen‘ nach offizieller Lesart derzeit in Grenzen halten, geht der Massenzustrom unter Ausschluss der Öffentlichkeit offenbar in die nächste Runde. Das unabhängige Nachrich- tenportal des Kopp-Verlages (www.info.kopp-verlag.de) macht dieser Tage auf nächtliche Landungen von Passagiermaschinen auf mehreren deut- schen Flughäfen aufmerksam, oftmals im Stundentakt. Dabei handelt es sich um Landungen gecharterter Passagiermaschinen, die – außerhalb der Flugpläne und regulären Flugzeiten – weitere ‚Flüchtlings’kontingente nach Deutschland bringen. Auch das Nachtflugverbot wurde dabei aufgehoben. Konkret genannt werden die Flughäfen Düsseldorf, Hannover und Köln- Bonn. Inzwischen liegen auch Meldungen vom Münchner Flughafen vor. Beim Gros der angelandeten ‚Flüchtlinge‘ soll es sich um Familiennachzüg- ler bereits in Deutschland lebender Syrien-‚Flüchtlinge‘ handeln. Von den Flughäfen starten regelmäßig ganze Buskolonnen und bringen die Neuan- kömmlinge in Erstaufnahmelager. Die Maschinen starten ausweislich der Ankunftstafeln mehrerer Flughäfen u.a. in türkischen Städten wie Antalya, Istanbul, Izmir und Adana, aber auch von Abflughäfen in Griechenland, Ägypten und Marokko.
Der Transfer ist Bestandteil des ‚Türkei-Deals‘ vom März. Dieser sieht vor, dass für jeden illegalen ‚Flüchtling‘, den Griechenland in die Türkei zu- rückschickt, ein Syrer legal in die EU einreist, vorzugsweise zuerst nach Deutschland. Die Rede ist von zunächst 500.000 Familiennachzüglern. Be- obachter schätzen, dass der Familiennachzug die Zahl der in Deutschland bereits lebenden Syrien-‚Flüchtlinge‘ noch einmal vervier- oder verfünffa- chen kann.
Organisiert werden die nächtlichen Flüge von der Internationalen Orga- nisation für Migration (IOM). Die 1951 ins Leben gerufene Organisation verfügt über eigene Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut und hat mit der Logistik der Transfers den türkischen Dienstleister iDATA beauftragt. Die ‚Flüchtlinge‘ können ihre Nachzugsvisa demzufolge auch in den Büros dieser Firma beantragen, und zwar in Istanbul (Harbiye; Bahariye), Ankara, Izmir, Bursa, Gaziantep, Antalya und Trabzon (alles wiedergegeben nach: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/markus-maehler/ merkels-naechste-fluechtlingswelle-iom-organisiert-die-heimlichen-familien- nach-t-fluege-html; zul. aufgerufen: 9.8.2016, 2.15 Uhr; KR).Möglicherweise im unmittelbaren Zusammenhang mit den nächtlichen Flugtransfers stehen Beobachtungen im Münchner Norden, wonach auf dem Gelände der Bayernkaserne und des Euro-Industrieparks jüngst wie- der verstärkt nächtliche Busanfahrten und neue Einweisungen erfolgen, mitunter im Stundentakt. Nach offizieller Lesart sollen in der Bayernka- serne eigentlich längst keine Einweisungen mehr stattfinden, vielmehr soll das Areal bis Ende 2016 geräumt sein, damit mit den geplanten Neubebau- ungen begonnen werden kann. – Hier stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.8.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit bzw. in welchem Umfang wird auch der Münchner Flughafen nach Kenntnis der LHM im Zuge der Transfers von Familiennachzüglern und anderen „Flüchtlingen“ von Passagiermaschinen aus der Türkei und dem übrigen Mittelmeerraum angeflogen?
Konkret: wie viele Maschinen landeten seit 1.8.2016 mit wie vielen Passa- gieren außerhalb des regulären Flugbetriebs auf dem Münchner Flugha- fen?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München kann dazu keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Flugbewegungen an die Betreibergesellschaft des Flughafens.
Frage 2:
Inwieweit ist auch die LHM in die Unterbringung der neu angelandeten „Flüchtlinge“, die im großen Maßstab organisiert auf dem Luftweg nach Deutschland gelangen, eingebunden? Welche Zugangszahlen sind im Rahmen des Transfers an den Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen doku- mentiert (bitte möglichst aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage angeben?)
Antwort:
Für die neu ankommenden Flüchtlinge in Bayern ist zunächst der Freistaat Bayern zuständig. Ansprechpartner für die Aufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne ist die Regierung von Oberbayern. Bitte wenden Sie sich dorthin.Frage 3:
Inwieweit ist die LHM in die Kooperation mit der genannten Internationa- len Organisation für Migration (IOM) eingebunden?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München ist in eine solche Kooperation nicht eingebunden.