Sportflächen auf Schuldächern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 13.7.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Mit Antrag Nr. 14-20/A 02325 vom 13.7.2016 baten Sie, dass bei jedem Schulneubau mit Sporthalle und Sportflächen und bei jedem Sporthallenneubau die Errichtung der Sporthallen oder Sportflächen auf dem Dach der Schule geprüft wird.
Sie begründen Ihren Antrag mit dem Anwachsen der Stadt München und dem damit verbundenen notwendigen Bau neuer Schulen, für den zunehmend jedoch weniger Grundstücksflächen zur Verfügung stehen. Um Platz zu sparen, wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, die Schulsporthallen oder Sportflächen – soweit statisch möglich – auf den Schulen zu platzieren. Dies könnte nach Ihrer Ansicht auch beim Abriss alter Sporthallen und deren Ersatz durch einen Neubau eine Lösung sein.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und
§ 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.7.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Wir sehen Ihren vorstehenden Antrag in einem engen Zusammenhang mit Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 01635 vom 9.12.2015 „Kosteneffizienterer Schulbau: Nutzung der Schuldächer als Freiflächen“, welcher seitens des Referates für Bildung und Sport im Rahmen des 1. Schulbauprogrammbeschluss am 18./25.2.2016 (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20 /V 05131) behandelt wurde. Ergänzend hierzu hatten Sie in einem Abänderungsantrag zu dieser Beschlussvorlage gebeten, bei Neubauten und Generalinstandsetzungen eine Nutzung der Dächer zu ermöglichen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München ist Ihrem Antrag gefolgt.
Wir dürfen unsere Ausführungen in vorgenannter Beschlussvorlage nochmals darlegen.Im Hinblick auf die zunehmende Flächenknappheit müssen zwangsläufig auch neue Konzepte und Überlegungen greifen, wie mit der Ressource Fläche optimal umgegangen werden kann.
Dabei haben wir betont, dass bei allen unseren Machbarkeitsstudien und Planungen bereits geprüft wird, inwieweit Sporthallendächer oder Schuldächer für Sportfreianlagen oder Pausenbereiche genutzt werden können. Hierbei haben wir entsprechende Beispiele angeführt, wie
- das Asam-Gymnasium und
- die Grund- und Mittelschule Schrobenhausener Straße,
bei welchen die Sporthallendächer für den Schulfreisport und für Pausenflächen genutzt werden sollen.
Ergänzt werden kann die Aufzählung durch die aktuellen Machbarkeitsstudien u.a. für das Luitpold-Gymnasium (Seeaustraße), das Karlsgymnasium (Am Stadtpark) und den Berufsschulneubau an der Carl-Wery-Straße, bei denen die Dächer als Freibereiche vorgesehen sind oder bei denen Sporthallen als weitere Geschosse auf dem Schulbau aufgestockt sind.
Nicht in allen Fällen sind solche Lösungen möglich. Zu prüfen sind jeweils die statischen, stadtgestalterischen und die bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten. Aber auch die organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb sowie die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme sind jeweils im Einzelfall abzuwägen.
Festzuhalten ist, dass entsprechend Ihrer Antragstellung, die Prüfung solcher Möglichkeiten bereits in jedem Einzelfall erfolgt. Soweit tatsächlich umsetzbar, wird eine solche bauliche Maßnahme dem Stadtrat der Landeshauptstadt München im Rahmen eines entsprechenden Schulbauprogrammbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.